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AOK Baden-Württemberg

IK-Nummer: 108018007Kassennummer: 108035785

Adresse

AOK Baden-Württemberg

Heilbronner Straße 184

70191 Stuttgart

Deutschland

Kontakt

Der Sitz der AOK Baden-Württemberg liegt in Stuttgart (Baden-Württemberg). Für Betreuungsdienste in Baden-Württemberg erfolgt die §45a-SGB-XI-Anerkennung nach Verordnung der Landesregierung über die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Absatz 3 SGB XI, zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte nach § 45c Absatz 7 SGB XI sowie über die Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI (Unterstützungsangebote-Verordnung) (UstA-VO) durch Stadt- oder Landkreis, in dessen Gebiet das Angebot erbracht wird (Anerkennungsbehörde gem. §4 Abs.1 UstA-VO). Anerkennung & Abrechnung in Baden-Württemberg →

§45b-Leistungen mit AOK Baden-Württemberg abrechnen

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt seit dem 1. Januar 2025 131 € pro Monat für alle Pflegegrade 1–5 in häuslicher Pflege. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag rechnen direkt mit der AOK Baden-Württemberg ab (Abtretungserklärung) oder die Versicherten reichen Belege zur Kostenerstattung ein. Nicht verbrauchte Beträge eines Jahres verfallen am 30. Juni des Folgejahres.

Restbudget eines Klienten prüfen: §45b-Rechner · Details zur Abrechnung: §45b-Abrechnung mit Alltagora

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