§45b-Abrechnung für Betreuungsdienste, automatisiert mit Alltagora
In unserer konservativen Beispielrechnung kostet die manuelle §45b-Abrechnung rund 15 Minuten pro Klient pro Monat — je nach Ablauf auch deutlich mehr. Alltagora automatisiert den gesamten Prozess: von der Leistungserfassung bis zum Pflegekassen-Export.
Budget-Monitoring in Echtzeit
Automatische Warnungen bei 75 % und 90 % Budgetverbrauch. Nie wieder eine Überschreitung unbemerkt.
Massenexport für Pflegekassen
Alle Klienten eines Monats mit einem Klick exportieren. Kompatibel mit allen großen Pflegekassen.
Digitale Leistungsnachweise
MDK-konforme Leistungsnachweise mit GPS-Zeiterfassung und digitaler Unterschrift.
Jahresübertrag automatisch
Nicht verbrauchte Mittel werden automatisch auf das Folgejahr vorgetragen (§45b Abs. 2 SGB XI).
Wie viel §45b-Budget ist noch übrig?
Mit dem kostenlosen Entlastungsbetrag-Rechner sehen Sie das Restbudget für das laufende Jahr sofort — ohne Anmeldung.
Restbudget berechnen →Häufige Fragen zur §45b-Abrechnung
Wer kann §45b-Leistungen abrechnen?
Anerkannte Leistungserbringer nach §45a SGB XI mit gültigem Landesrahmenvertrag. Alltagora unterstützt Sie bei der korrekten Dokumentation für die Anerkennung.
Wie hoch ist der §45b-Entlastungsbetrag?
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 € pro Monat (§45b SGB XI, angehoben durch das PUEG). Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Kann Alltagora mit allen Pflegekassen abrechnen?
Alltagora unterstützt den Export für alle gesetzlichen Pflegekassen und erstellt Abrechnungsdaten im §302/§105-DTA-Format. Die direkte elektronische Übermittlung an die Datenannahmestellen der Kassen ist in Vorbereitung.