§45b-Abrechnung für Betreuungsdienste mit Alltagora
Alltagora zeigt das Budget je Klient, erstellt die Rechnung an die Pflegekasse mit Leistungsnachweis und exportiert die Daten als CSV.
Stand heute: Rechnung und Leistungsnachweis erhalten Sie als PDF, die Abrechnungsdaten als CSV. Den direkten Datenträgeraustausch mit den Kassen (§105-DTA) erzeugt und verschlüsselt Alltagora als Datei. Für den Versand braucht Ihr Dienst ein eigenes ITSG-Zertifikat (79 € zzgl. MwSt. im Jahr, direkt bei der ITSG) und eine Anmeldung bei den Pflegekassen mit Ihrem IK. Bis dahin reichen Sie per Portal oder Post ein.
Budgetübersicht je Klient
Sie sehen je Klient das Entlastungsbudget nach § 45b mit Monats- und Jahresstand und können den Betrag pflegen.
Rechnung an die Pflegekasse
Rechnungen für die Pflegekasse erstellen, die Abrechnungsdaten als CSV exportieren.
Digitale Leistungsnachweise
Leistungsnachweise aus den dokumentierten Einsätzen, mit digitaler Unterschrift.
Vorjahresrest im Blick
Nicht verbrauchte Mittel sind nach § 45b SGB XI bis zum 30.06. des Folgejahres nutzbar. Alltagora führt den Entlastungsbetrag im Kalenderjahr als Jahressaldo und berücksichtigt den Übertrag aus dem Vorjahr bis 30.06. Die Werte sind eine Arbeitshilfe und keine geprüfte Abrechnungsgrundlage.
Wie viel §45b-Budget ist noch übrig?
Mit dem kostenlosen Entlastungsbetrag-Rechner sehen Sie das Restbudget für das laufende Jahr sofort, ohne Anmeldung.
Restbudget berechnen →Häufige Fragen zur §45b-Abrechnung
Wer kann §45b-Leistungen abrechnen?
Zugelassene Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§45a SGB XI). Die Anerkennung regelt Ihr Bundesland, Alltagora ersetzt sie nicht.
Wie hoch ist der §45b-Entlastungsbetrag?
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 € pro Monat (§45b SGB XI, angehoben durch das PUEG). Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Wie rechnet Alltagora mit Pflegekassen ab?
Alltagora enthält ein Verzeichnis der gesetzlichen Pflegekassen. Standard ist die Kostenerstattung: die Rechnung geht an den Klienten. Bei Abtretung rechnen Sie direkt mit der Kasse ab und hinterlegen deren Anschrift selbst. Abrechnungsdaten im §105-DTA-Format erzeugt und verschlüsselt Alltagora. Für den Versand benötigen Sie ein eigenes ITSG-Zertifikat (79 € zzgl. MwSt. im Jahr, direkt bei der ITSG) und eine Anmeldung bei den Pflegekassen mit Ihrem Institutionskennzeichen (IK). Bis dahin reichen Sie per Portal oder Post ein.