Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Reinert Digital Solutions, Inhaber: Vincent Reinert, Münsterstraße 275, 40470 Düsseldorf (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden über die Nutzung der SaaS-Plattform „Alltagora".
Alltagora richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere ambulante Betreuungsdienste und Pflegeeinrichtungen. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt. Der Anbieter darf dafür einen Nachweis verlangen, etwa die Gewerbeanmeldung, das Institutionskennzeichen oder die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag. Bringt der Kunde den Nachweis nicht innerhalb von 14 Tagen bei, darf der Anbieter den Zugang sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden die cloudbasierte Software „Alltagora" als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Die Plattform umfasst Funktionen zur Verwaltung von Betreuungsdiensten, insbesondere:
- Klientenverwaltung und Einsatzplanung
- Abrechnung von Betreuungsleistungen nach §§ 45a/45b SGB XI
- Tourenoptimierung und Schichtplanung
- Budget-Monitoring und Dokumentationsverwaltung
- Angehörigen-Portal mit Token-basiertem Zugang
Der genaue Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Eine Beschreibung der Tarife ist unter alltagora.de/preise abrufbar.
Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, zu verbessern und den Funktionsumfang anzupassen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und die wesentlichen Vertragspflichten nicht beeinträchtigt werden.
§ 3 Vertragsschluss und Laufzeit
Der Vertrag kommt zustande durch die Registrierung des Kunden auf der Plattform und die Bestätigung der AGB.
Monatsabonnement
Das Monatsabonnement läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden jederzeit im Abrechnungsportal seines Dashboards gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Die Kündigung wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Bis dahin bleibt der Zugang unverändert bestehen, eine anteilige Rückerstattung der laufenden Periode erfolgt nicht.
Jahresabonnement
Das Jahresabonnement hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Abschlussdatum. Es verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde es nicht vor dem jeweiligen Verlängerungstermin über das Abrechnungsportal in seinem Dashboard kündigt. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Vertragsjahres wirksam. Der genaue Verlängerungstermin und die verbleibende Kündigungsfrist werden dem Kunden im Abo-Bereich seines Dashboards angezeigt.
Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Periodenende ordentlich kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen um mehr als 30 Tage in Verzug ist oder gegen § 8 oder § 9 dieser AGB verstößt.
§ 4 Testphase
Neukunden können Alltagora 14 Tage lang kostenlos und unverbindlich testen. Eine Kündigung ist nicht erforderlich: Nach Ablauf der Testphase entsteht keine Zahlungspflicht. Der Zugang bleibt bestehen, die Nutzung der Fachfunktionen ist bis zur Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs gesperrt. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Buchung eines Tarifs zustande.
Basis-Tarif: Der Basis-Tarif ist ab Aktivierung 60 Tage lang kostenfrei. Für die ersten 10 Kunden, die den Basis-Tarif aktivieren, beträgt die kostenfreie Zeit abweichend 6 Monate. Der Anbieter weist spätestens 14 Tage vor Ablauf per E-Mail darauf hin. Nach Ablauf entsteht ebenfalls keine automatische Zahlungspflicht; die Nutzung der Fachfunktionen ist bis zur Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs gesperrt. Bereits erfasste Daten bleiben erhalten und können jederzeit exportiert werden.
Zweck der Testphase: Die Testphase dient ausschließlich der Prüfung, ob Alltagora für den eigenen Betrieb des Kunden geeignet ist. Die Einrichtung oder Nutzung eines Testkontos durch Anbieter oder Entwickler konkurrierender Software, durch deren Mitarbeiter, Gesellschafter oder Beauftragte sowie zum Zweck der Marktbeobachtung, der Erstellung von Vergleichen für Dritte oder der Nachbildung von Funktionen ist untersagt. Je Unternehmen ist ein Testkonto zulässig. Liegen Anhaltspunkte für eine zweckwidrige Nutzung vor, darf der Anbieter das Testkonto ohne Vorankündigung sperren oder löschen. § 8 gilt für Testkonten in vollem Umfang.
§ 5 Preise und Zahlung
Die aktuellen Preise sind auf der Website unter alltagora.de/preise veröffentlicht. Die angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Die Rechnung weist Nettobetrag, Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag gesondert aus.
Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus, abhängig vom gewählten Abrechnungszeitraum. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die verfügbaren Zahlarten werden im Bestellvorgang angezeigt.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform nach vorheriger Mahnung zu sperren. Der Anspruch auf die ausstehenden Vergütungen bleibt bestehen.
Der Anbieter kann die Preise höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten anpassen. Eine Anpassung wird frühestens zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam, bei einem Jahresabonnement frühestens zum nächsten Verlängerungstermin. Der Anbieter kündigt sie mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an und weist dabei auf das Kündigungsrecht nach Satz 4 hin. Ist der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens kündigen.
Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, bleibt der Nettopreis unverändert und der Endpreis ändert sich ab dem Tag, an dem der neue Steuersatz gilt, entsprechend. Für bereits im Voraus bezahlte Zeiträume gilt der Steuersatz, den das Gesetz für die jeweilige Leistung vorschreibt. Ein Unterschied wird mit der nächsten Rechnung verrechnet oder erstattet. Der Anbieter teilt den neuen Endpreis vorab in Textform mit. Steigt der Endpreis dadurch, kann der Kunde den Vertrag zum Tag der Änderung kündigen.
Aktionsgutscheine
Als Dankeschön für die Anmeldung zum Newsletter gibt der Anbieter einen zeitlich befristeten Gutschein aus. Für ihn gilt:
- Der Gutschein senkt die ersten drei Monatsbeiträge um 20 %. Maßgeblich ist der jeweils gültige Listenpreis des gewählten Tarifs.
- Er gilt ausschließlich für ein Abonnement mit monatlicher Abrechnung. Mit dem Jahresabonnement ist er nicht kombinierbar.
- Er gilt nur beim erstmaligen Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs und kann je Kunde nur einmal eingelöst werden.
- Er ist 90 Tage ab seiner Erzeugung gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einlösung nicht mehr möglich, eine Verlängerung findet nicht statt.
- Er ist nicht übertragbar, wird nicht in bar ausgezahlt und nicht mit anderen Gutscheinen oder Rabattaktionen verrechnet.
- Bei missbräuchlicher Verwendung, insbesondere bei mehrfacher Anmeldung derselben Person unter verschiedenen E-Mail-Adressen, besteht kein Anspruch auf den Gutschein. Der Anbieter kann einen so erlangten Gutschein vor der Einlösung entwerten.
Der Anbieter kann eine Gutscheinaktion jederzeit für die Zukunft beenden. Die Beendigung wird auf alltagora.de bekannt gegeben. Bereits ausgestellte Gutscheine bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig und einlösbar.
Die Testphase nach § 4 bleibt vom Gutschein unberührt. Der Gutschein wirkt erst auf die Beiträge, die nach der Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs anfallen.
§ 6 Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel wird angestrebt, jedoch nicht garantiert. Geplante Wartungsarbeiten, bei denen die Plattform nicht erreichbar ist, kündigt der Anbieter vorab im Dashboard an. Aktualisierungen ohne Unterbrechung kündigt er nicht gesondert an.
Störungen werden nach Bekanntwerden so schnell wie möglich behoben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder auf feste Reaktions- und Wiederherstellungszeiten besteht nicht. Für Schäden wegen Nichtverfügbarkeit gilt § 10.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden sind (§ 536a Abs. 1 Fall 1 BGB), ist ausgeschlossen. Für Mängel, die der Anbieter zu vertreten hat, und für Verzug mit der Mängelbeseitigung gilt § 10. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an. Eine Minderung der Vergütung (§ 536 BGB) nimmt der Kunde nicht durch Abzug von fälligen Zahlungen vor. Zu viel gezahlte Vergütung kann er nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern. Mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen kann der Kunde stets aufrechnen. Hat der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen, gelten die Beschränkungen dieses Absatzes nicht (§ 536d BGB).
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der Datenschutzerklärung unter alltagora.de/datenschutz.
Soweit der Kunde im Rahmen der Plattformnutzung personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Klienten- und Mitarbeiterdaten) verarbeitet, ist der Anbieter Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist unter alltagora.de/avv abrufbar und wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags; er wird bei der Registrierung gemeinsam mit diesen AGB angenommen. Eine unterzeichnete Fassung stellt der Anbieter auf Anfrage bereit. Der Kunde bleibt als Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der ihm anvertrauten Daten zuständig.
§ 8 Nutzungsrechte und Schutz der Software
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die Plattform im Rahmen der vereinbarten Nutzerzahl und des gebuchten Tarifs zu nutzen.
Die Weitergabe von Zugangsdaten an nicht autorisierte Dritte ist untersagt. Der Kunde ist verantwortlich für alle Aktivitäten, die über sein Konto vorgenommen werden.
Rechte an der Plattform: Alle Rechte an der Plattform, insbesondere an Quell- und Objektcode, Benutzeroberfläche, Bildschirmgestaltung, Datenstrukturen und Datenmodellen, Abrechnungs-, Planungs- und Optimierungslogik, Schnittstellen, Texten, Grafiken, Hilfe- und Ratgeberinhalten, Vorlagen, Formularen und der Dokumentation verbleiben beim Anbieter. Diese Bestandteile sind urheberrechtlich geschützt (§§ 2, 4, 69a ff., 87a ff. UrhG). Soweit sie nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind, sind sie Geschäftsgeheimnisse des Anbieters im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG. Der Kunde erwirbt keine Rechte, die über das oben eingeräumte Nutzungsrecht hinausgehen.
Untersagte Handlungen: Dem Kunden ist es untersagt,
- die Plattform oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), soweit dies nicht nach § 69d Abs. 2, 3, 5 oder 7 oder § 69e UrhG zwingend gestattet ist (§ 69g Abs. 2 UrhG),
- Aufbau, Funktionsweise, Datenmodelle, Schnittstellen oder Oberflächen der Plattform zu dem Zweck zu untersuchen, zu dokumentieren oder Dritten zugänglich zu machen, ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln, entwickeln zu lassen oder zu bewerben,
- Inhalte der Plattform (Oberflächen, Texte, Bilder, Hilfetexte, Vorlagen, Formulare, Berechnungsergebnisse, Exportstrukturen) an Dritte weiterzugeben oder für konkurrierende Produkte zu verwenden; ausgenommen sind die eigenen Daten des Kunden im Rahmen von § 14,
- automatisierte Zugriffe auf die Plattform (Crawler, Scraper, Bots, Skripte) vorzunehmen, soweit sie nicht über die vom Anbieter dokumentierte Schnittstelle und mit den dafür vergebenen Zugangsschlüsseln erfolgen,
- Sicherheitsprüfungen, Penetrationstests oder Lasttests ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform durchzuführen. Der Kunde beantragt die Zustimmung per E-Mail an kontakt@alltagora.de und nennt Zeitraum, Umfang und prüfende Stelle. Der Anbieter entscheidet nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und darf die Zustimmung mit Vorgaben zu Zeitraum und Umfang verbinden,
- technische Schutzmaßnahmen der Plattform zu umgehen, zu entfernen oder zu verändern,
- Anbietern oder Entwicklern konkurrierender Software oder deren Beauftragten Zugang zur Plattform zu verschaffen,
- Ergebnisse von Leistungs- oder Funktionsvergleichen der Plattform ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters zu veröffentlichen.
Geheimhaltung: Der Kunde behandelt alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen über die Plattform, die er im Rahmen der Nutzung erlangt, vertraulich. Dazu zählen insbesondere Aufbau und Funktionslogik, Schnittstellenbeschreibungen, Sicherheitsarchitektur und individuell vereinbarte Konditionen. Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen, damit seine Mitarbeiter und Beauftragten diese Pflicht einhalten. Die Pflicht besteht nach Vertragsende fort.
Rechtsfolgen bei Verstößen: Verstößt der Kunde gegen eine der untersagten Handlungen oder gegen die Geheimhaltungspflicht, darf der Anbieter den Zugang sofort sperren und den Vertrag außerordentlich kündigen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verspricht der Kunde eine Vertragsstrafe, deren Höhe der Anbieter nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann (§ 315 BGB). Je Fall beträgt sie höchstens den Jahresbetrag der vom Kunden entrichteten Vergütung. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch aus demselben Verstoß angerechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Auskunft, Herausgabe und Schadensersatz nach dem UrhG, dem GeschGehG und dem UWG, bleiben unberührt. Der Kunde hat Verstöße seiner Mitarbeiter und Beauftragten wie eigene zu vertreten.
Verbesserungsvorschläge: Anregungen, Fehlermeldungen und Verbesserungsvorschläge des Kunden zur Plattform darf der Anbieter ohne Vergütung und ohne Namensnennung verwenden.
Kennzeichen: Die Bezeichnung „Alltagora" und das Logo des Anbieters dürfen nur mit dessen vorheriger Zustimmung verwendet werden. Der Anbieter darf den Kunden nach dessen Zustimmung mit Name und Logo als Referenz nennen; die Zustimmung ist jederzeit widerruflich.
§ 9 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- die Plattform nur für gesetzlich erlaubte Zwecke zu nutzen
- Zugangsdaten sicher aufzubewahren und bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu ändern
- keine schädlichen Inhalte oder Schadsoftware einzustellen
- die Plattform nicht in einer Weise zu nutzen, die die Infrastruktur übermäßig belastet
- bei der Datenverarbeitung die geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten
- Sicherheitslücken, die er bemerkt, dem Anbieter unverzüglich zu melden und sie weder auszunutzen noch Dritten mitzuteilen. Unberührt bleiben gesetzliche Melde- und Mitteilungspflichten, etwa nach Art. 33 und 34 DSGVO, sowie Mitteilungen an Aufsichtsbehörden, Datenschutzbeauftragte, Versicherer, Gerichte, zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsträger und eigene Berater des Kunden
- den Anbieter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf vom Kunden eingestellten Inhalten oder auf einer vertragswidrigen Nutzung der Plattform beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, sofern der Kunde den Verstoß zu vertreten hat
Inhalte des Kunden: Lädt der Kunde Logos, Bilder, Dokumente, Texte oder sonstige Inhalte in die Plattform, garantiert er, dass er die dafür erforderlichen Rechte hält und dass die Inhalte weder Rechte Dritter noch gesetzliche Vorschriften verletzen. Der Anbieter speichert diese Inhalte im Auftrag des Kunden und macht sie nicht öffentlich zugänglich. Er ist damit Anbieter eines Hostingdienstes im Sinne des Art. 3 lit. g Ziffer iii der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste). Wer einen in der Plattform gespeicherten Inhalt für rechtswidrig hält, kann dies nach Art. 16 dieser Verordnung elektronisch an kontakt@alltagora.de melden. Eine Meldung soll eine Begründung, die genaue Angabe des Inhalts, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person sowie die Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Der Anbieter bestätigt den Eingang, prüft die Meldung und darf den betroffenen Inhalt bei begründeter Meldung sperren. Über eine Sperrung informiert er den Kunden unverzüglich mit Begründung (Art. 17 der Verordnung) und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Freistellungspflicht nach dieser Ziffer, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, gilt auch für Ansprüche Dritter aus Inhalten des Kunden.
Beschränkungen und Prüfung von Inhalten (Art. 14 und 17 der Verordnung (EU) 2022/2065): Der Anbieter prüft Inhalte des Kunden nicht von sich aus auf Rechtsverstöße und setzt keine automatisierten Werkzeuge zur Moderation von Inhalten ein. Er wird tätig, wenn ihm eine Meldung nach Art. 16 zugeht oder er auf andere Weise Kenntnis von einem Inhalt erhält, der rechtswidrig ist oder gegen diesen § 9 verstößt. Jeden Fall prüft ein Mensch beim Anbieter, keine Entscheidung wird automatisiert getroffen. Mögliche Maßnahmen sind die Sperrung des Zugangs zu dem betroffenen Inhalt oder seine Entfernung. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann der Anbieter den Vertrag nach § 3 aus wichtigem Grund kündigen. Über jede Maßnahme unterrichtet der Anbieter den Kunden unverzüglich per E-Mail mit einer Begründung. Sie nennt die Art der Maßnahme und ihre Dauer, die Tatsachen und Umstände, auf denen sie beruht, ob eine Meldung nach Art. 16 der Auslöser war, bei rechtswidrigen Inhalten die verletzte Rechtsvorschrift und bei Verstößen gegen diese AGB die betroffene Bestimmung, jeweils mit einer Erläuterung, sowie die Rechtsbehelfe des Kunden. Der Kunde kann der Maßnahme kostenfrei per E-Mail an kontakt@alltagora.de widersprechen, der Anbieter prüft den Fall dann erneut und antwortet unverzüglich. Der Weg zu den Gerichten (§ 15) bleibt offen. Eine Stelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach Art. 21 der Verordnung benennt der Anbieter nicht, diese Vorschrift gilt nur für Online-Plattformen. Wer einen Inhalt gemeldet hat, erhält unverzüglich Mitteilung über die Entscheidung des Anbieters und den Hinweis, dass er dieser Entscheidung an derselben Adresse widersprechen und im Übrigen die Gerichte anrufen kann (Art. 16 Abs. 5). Erhält der Anbieter Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde, wird oder werden könnte, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellt, meldet er dies nach Art. 18 der Verordnung unverzüglich den zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden und stellt ihnen die vorliegenden Informationen zur Verfügung.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, soweit er ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen weiteren Fällen, in denen das Gesetz eine Haftung zwingend vorschreibt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, hier insbesondere die Bereitstellung der Plattform im vereinbarten Umfang und der Schutz der gespeicherten Daten vor Verlust und unbefugtem Zugriff. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, je Schadensfall höchstens auf das Dreifache der Vergütung für ein Vertragsjahr im gebuchten Tarif. Während einer unentgeltlichen Nutzung nach § 4 tritt an deren Stelle die Vergütung für ein Vertragsjahr in dem Tarif, den der Kunde nutzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Solange der Kunde die Plattform nach § 4 unentgeltlich nutzt (Testphase und kostenfreie Zeit des Basis-Tarifs), haftet der Anbieter abweichend von Absatz 2 für einfache Fahrlässigkeit nicht. Für die unentgeltliche Überlassung zum Gebrauch sieht das Gesetz denselben Maßstab vor (§§ 599, 600 BGB). Das gilt nicht für die Verletzung von Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag, dafür gilt Absatz 2. Sobald der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif gebucht hat, gilt Absatz 2 uneingeschränkt.
(4) Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten haftet der Anbieter nach den Absätzen 1 bis 3. Die tägliche Datensicherung des Anbieters nach Ziffer 4.5 des Auftragsverarbeitungsvertrags bleibt seine Pflicht. Ein Mitverschulden des Kunden (§ 254 BGB) bleibt unberührt.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Störungen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Ausfälle öffentlicher Strom- oder Telekommunikationsnetze außerhalb seines Einflussbereichs und Leistungen Dritter, die nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Dazu zählen insbesondere Internetzugang und Endgeräte des Kunden, Datenannahmestellen und Portale der Pflege- und Krankenkassen sowie Dienste, die der Kunde selbst anbindet, etwa Lexware Office. Für Dienstleister, die der Anbieter zur Erfüllung seiner Pflichten einsetzt, etwa Rechenzentrum und Datensicherung, haftet er wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB) im Rahmen dieses § 10. Solange höhere Gewalt die Leistung verhindert, ruhen die betroffenen Leistungspflichten beider Seiten.
(6) Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1.
(7) Die Beschränkungen dieses § 10 gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Änderung der Beweislast ist mit ihnen nicht verbunden.
§ 10a Fachliche Verantwortung des Kunden
(1) Alltagora ist ein Werkzeug für Verwaltung, Dokumentation und Abrechnung. Die fachlichen Entscheidungen trifft der Kunde. Er prüft Pflege- und Betreuungsdokumentation, Leistungsnachweise, Rechnungen, Abrechnungsdateien und Budgetstände vor ihrer Verwendung, ihrem Versand oder ihrer Einreichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
(2) Berechnungen, Fristen, Beträge, Vorlagen und Prüfhinweise der Plattform beruhen auf den Angaben des Kunden und auf allgemeinen Regeln, die der Anbieter hinterlegt. Der Anbieter schuldet eine Plattform mit den Funktionen nach § 2 und der Tarifbeschreibung. Er übernimmt keine Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB dafür, dass Pflegekassen, andere Kostenträger oder Behörden eine Abrechnung annehmen oder Leistungen erstatten.
(3) Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Abrechnungsberatung. Ratgebertexte, Hinweise und Vorlagen sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Die Verträge des Kunden mit Kostenträgern und die für ihn geltenden landesrechtlichen Vorgaben prüft der Kunde selbst.
(4) Ergebnisse von Funktionen mit künstlicher Intelligenz, zum Beispiel Spracherkennung, Textvorschläge oder Zusammenfassungen, können falsch oder unvollständig sein. Der Kunde prüft sie, bevor er sie übernimmt.
(5) Seine gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten erfüllt der Kunde selbst. Er kann seine Daten jederzeit mit der Exportfunktion (§ 14) sichern.
(6) Die Freistellung nach § 9 erfasst auch Ansprüche betroffener Personen und von Kostenträgern, die darauf beruhen, dass der Kunde personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet oder fehlerhafte Angaben erfasst oder versendet, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über einen geltend gemachten Anspruch, erkennt ihn nicht ohne Zustimmung des Kunden an und gibt ihm Gelegenheit, an der Abwehr mitzuwirken.
§ 11 Kein Widerrufsrecht
Da Alltagora sich ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312 ff. BGB. Die in § 3 dieser AGB geregelten Kündigungsrechte bleiben davon unberührt.
§ 12 Folgen der Kündigung / Datenlöschung
Der Kunde kann seine Daten während der aktiven Vertragslaufzeit jederzeit exportieren. Nach Vertragsende werden die Daten für 30 Tage aufbewahrt; ein Export innerhalb dieser Frist ist auf Anfrage per E-Mail an kontakt@alltagora.de möglich. Nach Ablauf der Frist werden alle Kundendaten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Daten über die 30-tägige Frist hinaus aufzubewahren.
§ 13 Änderungen der AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die neuen AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Bei fristgerechtem Widerspruch steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Preise und der Umfang der Hauptleistungen ändern sich nicht über diesen Weg, für Preise gilt allein § 5.
§ 14 Datenportabilität und Wechsel zu einem anderen Anbieter (EU Data Act)
Alltagora unterstützt die Datenportabilität gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854 (EU Data Act, Art. 23 ff.) und gewährleistet dem Kunden folgende Rechte:
Recht auf vollständigen Datenexport
Der Kunde kann jederzeit einen vollständigen Export aller seiner in Alltagora gespeicherten Daten anfordern und herunterladen. Der Export steht im Dashboard unter Einstellungen → Datenschutz → Daten exportieren zur Verfügung.
Der Export umfasst:
- Alle Klientendaten (Stammdaten, Pflege- und Betreuungsdaten, Leistungsnachweise, Budgetdaten)
- Alle Mitarbeiterdaten (Stammdaten, Qualifikationen, Einsatzhistorie)
- Alle Einsatz- und Tourenplandaten
- Hochgeladene Dokumente als Originaldateien (Ordner dokumente/) samt Metadaten (Dateinamen, Zeitstempel, Kategorien). Das Dashboard-Archiv nimmt bis zu 2 GiB Dokumente auf. Was darüber hinausgeht oder nicht auffindbar ist, steht in der Datei warnungen_export.txt im Archiv und wird auf Anfrage über den Support bereitgestellt.
- Leistungsnachweise und Abrechnungsdaten
Den Export kann ausschließlich ein Administrator des Kundenkontos auslösen. Das Archiv enthält den gesamten Datenbestand des Kunden einschließlich Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO. Konten mit eingeschränkten Rechten, etwa Büro oder Pflegekraft, erhalten den Export daher nicht.
Exportformat und Kosten
Die Daten werden in maschinenlesbarem, standardisiertem Format bereitgestellt: JSON (vollständige Strukturdaten) und CSV (tabellarische Daten). Der Datenexport ist vollständig kostenfrei.
Bereitstellungsfrist
Die Bereitstellung des Datenexports erfolgt technisch in der Regel sofort (innerhalb von Minuten). Die maximale Frist beträgt 72 Stunden nach Anforderung. Das Archiv wird unmittelbar als Download bereitgestellt. Bei sehr großen Beständen dauert der Aufbau einige Minuten. Eine gesonderte Benachrichtigung per E-Mail erfolgt nicht. Je Kunde läuft ein Export gleichzeitig: wird währenddessen ein zweiter angefordert, weist die Plattform ihn mit einem Hinweis ab, bis der erste abgeschlossen ist.
Datenmitnahme nach Kündigung
Der Kunde kann seine Daten während der aktiven Vertragslaufzeit jederzeit über die Plattform exportieren. Nach Kündigung werden die Daten für 30 Tage aufbewahrt; eine Datenmitnahme innerhalb dieser Frist ist auf Anfrage per E-Mail an kontakt@alltagora.de möglich. Nach Ablauf der Frist werden alle Daten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (vgl. § 12). Daten mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht sperrt der Anbieter bis zum Ablauf der Frist. Der Kunde hat auf sie keinen Zugriff mehr. Seine eigene Aufbewahrungspflicht erfüllt der Kunde damit nicht: Buchungsbelege wie Rechnungen und die zugehörigen Leistungsnachweise muss er nach § 147 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 AO acht Jahre selbst aufbewahren. Er exportiert sie deshalb vor dem Vertragsende oder fordert den Export innerhalb der 30 Tage an.
Interoperabilität und API
Alltagora stellt auf Anfrage eine Dokumentation der REST-API bereit, um die technische Integration mit anderen Systemen und den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern. Anfragen richten Sie an kontakt@alltagora.de.
Rechtsgrundlage: Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Zugang zu Daten und ihre Nutzung (EU Data Act).
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.