§45b-Entlastungsbetrag-Rechner
Restbudget in 30 Sekunden
131 € pro Monat für Pflegegrad 1–5 in häuslicher Pflege, Stand bis Ende 2026. Berechnen Sie, wie viel Budget aktuell noch verfügbar ist, inklusive Vorjahres-Übertrag.
Geplante Änderung ab 1. Januar 2027: Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (30.09.2026, noch nicht verkündet) sieht ein Sozialraumbudget von 175 € pro Monat vor, nur für Pflegegrad 2 bis 5 und ohne Ansparen. Bis dahin gilt der Stand dieser Seite. Details im Ratgeber.
Restbudget berechnen
Drei Regler, sofortiges Ergebnis. Stand: Oktober 2026.
Verfügbares Restbudget (Stand Oktober)
1.310 €
- Anspruch seit Januar (10 × 131 €)
- 1.310 €
- + Vorjahresrest
- 0 €
- − bereits abgerechnet
- 0 €
- Jahresanspruch 2026 gesamt
- 1.572 €
Unverbindliche Beispielrechnung, keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft zu Ihrem Anspruch gibt ausschließlich Ihre Pflegekasse: alle Pflegekassen im Verzeichnis.
Die drei Regeln hinter der Rechnung
131 € pro Monat bis Ende 2026
Seit 1. Januar 2025. Über das Jahr summiert sich der Anspruch auf bis zu 1.572 €.
Übertrag bis 30. Juni
Restbeträge eines Jahres wandern ins Folgejahr und sind dort bis zum 30. Juni nutzbar. Danach verfallen sie.
Pflegegrad 1–5, häuslich
Anspruch besteht bis Ende 2026 in allen Pflegegraden bei häuslicher Pflege. Erstattet wird über die Pflegekasse : per Beleg oder Abtretung an einen anerkannten Anbieter.
Häufige Fragen zum §45b
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?
Bis Ende 2026 alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Der Betrag ist zweckgebunden: Er kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach Landesrecht anerkannte Anbieter), Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie bestimmte Leistungen ambulanter Dienste eingesetzt werden. Geplant ab 1. Januar 2027 (Kabinettsentwurf, noch nicht verkündet): Sozialraumbudget nur für Pflegegrad 2 bis 5.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Bis Ende 2026 beträgt der Entlastungsbetrag 131 € pro Monat (seit 1. Januar 2025, vorher 125 €). Das ergibt bis zu 1.572 € pro Kalenderjahr. Für 2027 sieht der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz ein Sozialraumbudget von 175 € pro Monat vor, noch nicht verkündet.
Was passiert mit nicht verbrauchten Beträgen?
Nicht verbrauchte Beträge werden innerhalb des Kalenderjahres angespart und in das Folgejahr übertragen. Dort können sie noch bis zum 30. Juni genutzt werden Danach verfallen sie.
Wie wird der Entlastungsbetrag abgerechnet?
Zwei Wege: Kostenerstattung (Sie zahlen die Rechnung des Anbieters und reichen den Beleg bei der Pflegekasse ein) oder Abtretungserklärung (der anerkannte Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, der übliche Weg bei Betreuungsdiensten).
Sie führen einen Betreuungsdienst?
Alltagora zeigt den Budgetverbrauch je Klient (Euro-Werte mit festem Satz 25 €/h), mit Warnung bei 75 und 90 %.
§45b-Abrechnung in Alltagora ansehen