Zum Hauptinhalt springenZum Hauptinhalt springen
SGB V (Krankenversicherung)

LK-Code (Leistungskomplex)

Standardisierte Ziffer für eine abrechenbare Pflege-/Betreuungsleistung in der Kassenabrechnung (§302 SGB V).

Leistungskomplexe (LK) bündeln einzelne Verrichtungen zu abrechenbaren Einheiten mit fester Punktzahl/Pauschale, vereinbart im Rahmenvertrag mit den Kassen je Bundesland. Jeder LK hat eine Ziffer (z.B. „LK 01: Erweiterte kleine Morgentoilette").

Für die Kassenabrechnung (§302/DTA) muss jede Position einen gültigen LK-Code tragen. Privatzahler-/Selbstzahler- und reine Betreuungs-Positionen sind Freitext ohne LK-Bindung.

WhatsApp