Leistungskomplexe (LK) bündeln einzelne Verrichtungen zu abrechenbaren Einheiten mit fester Punktzahl/Pauschale, vereinbart im Rahmenvertrag mit den Kassen je Bundesland. Jeder LK hat eine Ziffer (z.B. „LK 01 — Erweiterte kleine Morgentoilette").
Für die Kassenabrechnung (§302/DTA) muss jede Position einen gültigen LK-Code tragen. Privatzahler-/Selbstzahler- und reine Betreuungs-Positionen sind Freitext ohne LK-Bindung.