Das DTA-Verfahren (Datenträgeraustausch) ist die elektronische Abrechnung mit den Pflegekassen nach §302 SGB V. Leistungen werden als strukturierte EDIFACT-Datensätze (versichertenbezogen, mit IK-Nummer und Leistungskomplex-Ziffern) übermittelt.
Voraussetzung: Eine kassenfähige Rechnung braucht gültige LK-Codes und einen Versichertenbezug — frei getippte Privatzahler-Positionen sind nicht DTA-fähig.