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SGB V (Krankenversicherung)

DTA (Datenträgeraustausch)

Elektronisches Abrechnungsverfahren nach §302 SGB V zwischen Pflege-/Betreuungsdienst und Pflegekasse.

Das DTA-Verfahren (Datenträgeraustausch) ist die elektronische Abrechnung mit den Kassen: §302 SGB V für Krankenkassen, §105 SGB XI für Pflegekassen. Leistungen werden als strukturierte EDIFACT-Datensätze (versichertenbezogen, mit IK-Nummer und Leistungskomplex-Ziffern) übermittelt.

Voraussetzung: Eine kassenfähige Rechnung braucht gültige LK-Codes und einen Versichertenbezug, frei getippte Privatzahler-Positionen sind nicht DTA-fähig.

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