§302 SGB V regelt den elektronischen Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen. Pflegedienste übermitteln Abrechnungen über das DTA-Verfahren — strukturiert, signiert, automatisch verarbeitet.
Vorteil gegenüber Papier: schnellere Bezahlung (typisch 5-10 Werktage), weniger Fehler, weniger Rückfragen.