Vergütungssätze für Betreuungsdienste werden zwischen Leistungserbringern und Pflegekassen-Verbänden in Rahmenverträgen ausgehandelt. Bei kleinen Diensten meist über Trägerverbände (BAG, AVV).
🗂️ Organisation & Praxis
Rahmenvertrag §132a/§85
Vergütungsvereinbarung zwischen Leistungserbringer und Pflegekassen-Verbänden.