Ein Kontenrahmen ist das Verzeichnis der Kontonummern, nach dem eine Buchhaltung Buchungen ordnet. DATEV SKR03 ordnet nach Prozessgliederung (Betriebsablauf), SKR04 nach Abschlussgliederung (Reihenfolge von Bilanz und GuV).
Welchen Rahmen die Buchhaltung nutzt, legt in der Regel die Steuerkanzlei fest. Die Einstellung in Alltagora muss zum Rahmen der Kanzlei passen, sonst landen Buchungen beim Export auf falschen Konten.
Vorbelegung in Alltagora: Der DATEV-Export gehört zum Enterprise-Tarif (auf Anfrage), als CSV-Datei im DATEV-Format, ohne direkte Schnittstelle. Alle Pflege- und Betreuungsleistungen, auch an Privatzahler, laufen steuerfrei auf SKR03 8100 bzw. SKR04 4100. Nur „Sonstiges" läuft mit 19% USt auf 8400 bzw. 4400. Forderungen auf 1410 bzw. 1210, Bank auf 1200 bzw. 1800. Beim Export entscheidet der Steuersatz der Rechnung: Passt er nicht zur Zuordnung, bucht Alltagora auf das passende Konto und meldet das als Warnung. Ob die Steuerbefreiung für den Dienst greift, prüft die Steuerkanzlei. Eigene Konto-Zuordnungen bleiben bei einem Wechsel erhalten und sollten danach im Reiter Konto-Mapping geprüft werden.
SKR45 ist der DATEV-Rahmen nach der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV). Die PBV gilt für Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI (§1 PBV); kleine Pflegedienste sind nach §9 PBV befreit. Alltagora bietet SKR45 derzeit nicht an. Details zum Export: Hilfeartikel DATEV-Export.