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Organisation & Praxis

Institutionskennzeichen (IK-Nummer)

9-stellige eindeutige Kennung jedes Leistungserbringers im Gesundheitswesen. Pflicht für Abrechnung.

Format: 9 Ziffern mit Prüfsumme (LUHN-modulo-10). Wird von ARGE-IK (Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen) vergeben. Pflegedienste, Pflegekassen, Krankenhäuser haben jeweils eigene IK. §302-Abrechnung erfordert IK in DTA-Header.

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