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SGB XI (Pflegeversicherung)

§42a Gemeinsamer Jahresbetrag

Seit 01.07.2025: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege als EIN flexibel kombinierbarer Jahresbetrag (3.539 €, ab Pflegegrad 2). Geplant ab 2027: Überbrückungsbudget (Entwurf).

§42a SGB XI führt seit dem 01.07.2025 die früher getrennten Leistungen Verhinderungspflege (§39, vormals 1.685 €) und Kurzzeitpflege (§42, vormals 1.854 €) zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammen, flexibel zwischen beiden Zwecken aufteilbar, ab Pflegegrad 2.

Die getrennte Abrechnung der Altbeträge ist rechtlich überholt; Pauschalen mit den alten Beträgen sind nicht mehr abrechenbar, weil §42a einen gemeinsamen Jahresbetrag vorsieht.

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