§42 SGB XI ist Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Seit PUEG 2025 in einem gemeinsamen Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege (§39), beide zusammen 3.539 €/Jahr.
SGB XI (Pflegeversicherung)
§42 Kurzzeitpflege
Stationäre Pflege auf Zeit (max. 8 Wochen), gemeinsamer Topf mit Verhinderungspflege.