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SGB XI (Pflegeversicherung)

§42 Kurzzeitpflege

Stationäre Pflege auf Zeit (max. 8 Wochen), gemeinsamer Topf mit Verhinderungspflege.

§42 SGB XI ist Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Seit PUEG 2025 in einem gemeinsamen Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege (§39), beide zusammen 3.539 €/Jahr.

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