Notfall-Management im ambulanten Betreuungsdienst: Was wann tun
Sturz, akute Verschlechterung, Klient nicht ansprechbar: Notfallszenarien sind selten, aber wenn sie eintreten, muss jeder Mitarbeiter wissen was zu tun ist.
Dieser Leitfaden richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ambulanter Betreuungsdienste mit Ersthelfer-Grundausbildung und ersetzt keine individuelle medizinische Ausbildung.
Drei Notfall-Stufen
Stufe 1: Lebensgefahr
Bewusstlosigkeit, schwerer Sturz mit möglichen Frakturen, akute Atemnot, Brustschmerzen mit Verdacht auf Herzinfarkt, Schlaganfall-Symptome.

Vorgehen:
- 112 anrufen (Rettungsdienst, Notarzt)
- Erste Hilfe leisten (stabile Seitenlage, Reanimation falls trainiert)
- Angehörige + Pflegedienstleitung informieren
- Klient nicht alleine lassen bis Rettungsdienst da ist
- Übergabe an Rettungsdienst mit allen Informationen (Vorerkrankungen, Medikamente)
Stufe 2: Akute Verschlechterung ohne Lebensgefahr
Starke Schmerzen, Fieber über 39°, Verwirrtheit ungewöhnlich für Klient, leichte Stürze ohne offensichtliche Verletzung.
Vorgehen:
- Hausarzt anrufen (außerhalb der Sprechzeiten: 116117 Bereitschaftsdienst)
- Bei Zweifel: lieber 112 als 116117
- Pflegedienstleitung informieren
- Bei Hausbesuch des Arztes: warten, übergeben
- Dokumentation für Akte
Stufe 3: Auffällig, aber nicht akut
Klient wirkt verändert, aber stabil. Beispiele: leicht erhöhte Müdigkeit, kleinere Verletzungen, Stimmungsänderungen.
Vorgehen:
- Beobachten und detailliert dokumentieren
- Pflegedienstleitung informieren bei nächster Gelegenheit
- Hausarzt-Kontakt am nächsten Werktag empfehlen
- Angehörige bei nächster Gelegenheit informieren
Was Mitarbeiter ausgestattet haben sollten
- Notfall-Telefonliste (112, 116117, Hausarzt, Apotheke, Pflegedienstleitung, Angehörige)
- Erste-Hilfe-Schein (Auffrischung gemäß DGUV-Empfehlung, i. d. R. alle 2 Jahre, betriebliche Vorgaben beachten)
- Klientenakte mit Vorerkrankungen, Medikamenten, Notfallkontakten
- Patientenverfügung-Status (vorhanden? wo?)
Notfall-Übungen
QPR Teil 1b (für ambulante Betreuungsdienste, in Kraft seit 30.7.2026) verlangt regelmäßige, dokumentierte Notfall-Übungen. Praktisch: 30-minütiges Rollenspiel bzw. Notfallsimulation im Team-Meeting, ein typisches Szenario durchspielen, anschließend Reflexion. Deckt die Anforderung in der Praxis ab, und ist tatsächlich nützlich.
Rechtsquellen
- Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) ambulante Betreuungsdienste: Medizinischer Dienst Bund, Rechtliche Grundlagen und Geltungsdaten der QPR Teil 1b für ambulante Betreuungsdienste.
- 116117: Der Patientenservice, Offizielle Information zum ärztlichen Bereitschaftsdienst und zur Abgrenzung gegenüber dem Notruf 112.
Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt nicht die individuellen Notfallprotokolle Ihres Betreuungsdienstes, medizinische Fachberatung oder rechtlich verbindliche Dienstanweisungen. Im Zweifel gilt immer: 112 rufen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand: August 2026. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige Pflegekasse bzw. eine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr. Mehr dazu im Haftungsausschluss.
Weitere Artikel
23. Juli 2026 · 8 Min.
Schweigepflicht im Betreuungsdienst: Was sagen, was nicht, und an wen?
Schweigepflicht ist absolut, bis sie es nicht mehr ist. Wann Mitarbeiter Auskünfte geben dürfen, wann sie sogar müssen, und was das für die Praxis bedeutet.
23. Juli 2026 · 7 Min.
Hygieneplan im ambulanten Betreuungsdienst: Pflichtinhalte und Praxis
Auch ambulante Betreuungsdienste brauchen einen Hygieneplan, auch wenn keine direkte Grundpflege erbracht wird. Was rein muss, was Lokalbehörden prüfen.