Berufshaftpflicht für Betreuungsdienste: Pflicht, Höhe, Anbieter
Schaden im Klientenhaushalt, Sturz, Verletzung: wer haftet? Berufshaftpflicht ist für Betreuungsdienste praktisch unverzichtbar. Was Sie versichern müssen.
Warum Berufshaftpflicht?
Drei typische Szenarien:

- Sachschaden im Klientenhaushalt: Vase fällt um, Fernseher wird beschädigt
- Personenschaden: Sturz beim Mobilisieren, Klient wird verletzt
- Vermögensschaden: falsche Beratung führt zu finanziellem Verlust
Ohne Versicherung haftet der Betreuungsdienst (oder die Mitarbeiterin) mit Privatvermögen.
Pflicht oder freiwillig?
Berufshaftpflicht ist gesetzlich für Betreuungsdienste nicht zwingend vorgeschrieben, anders als z.B. bei Ärzten. Aber: Pflegekassen verlangen oft den Nachweis als Voraussetzung für die Anerkennung als Leistungserbringer.
Empfohlene Deckungssummen
- Personenschäden: mindestens 5 Mio. €, besser 10 Mio. €
- Sachschäden: mindestens 500.000 €, besser 1 Mio. €
- Vermögensschäden: mindestens 100.000 €
Worauf bei der Auswahl achten?
Subsidiärschutz
Wichtig: die Versicherung tritt auch ein, wenn ein Schaden zunächst durch eine andere Versicherung hätte abgedeckt werden müssen, diese aber nicht zahlt (z.B. Klienten-Hausratversicherung).
Tätigkeitsbeschreibung
Die Police muss die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten abdecken: Betreuung, Hauswirtschaft, ggf. einfache Mobilisation. Reine Pflegehilfe (z.B. Insulin-Gabe) gehört NICHT zu Betreuungsleistungen. Wer darüber hinaus Pflegeleistungen nach §36 SGB XI erbringt, benötigt eine Berufshaftpflicht, die explizit Pflegeleistungen abdeckt.
Mitarbeiter mitversichert
Wichtig: angestellte Mitarbeiter müssen automatisch im Versicherungsschutz enthalten sein. Bei freiberuflichen Mitarbeitern: separate Police nötig.
Auslandsdeckung
Wenn Sie Klienten ins Ausland begleiten (z.B. zu Reha-Aufenthalten), Auslandsdeckung prüfen.
Übliche Kosten
Die folgenden Werte sind unverbindliche Orientierungswerte (Stand 2025). Die tatsächlichen Beiträge hängen von Umsatz, Selbstbeteiligung und Verbandsmitgliedschaft ab und können sich überschneiden. Für ein verbindliches Angebot empfiehlt sich der Vergleich mehrerer Anbieter.
- Kleinst-Dienst (1-4 Mitarbeiter): ca. 950-2.000 €/Jahr
- Mittlerer Dienst (5-15 Mitarbeiter): 1.200-2.500 €/Jahr
- Großer Dienst (16-49 Mitarbeiter): individuell, meist über 2.500 €/Jahr
- Sehr großer Dienst (50+ Mitarbeiter): individuell, oft 5.000-10.000 €/Jahr
Häufige Anbieter
Spezialisierte Anbieter für Berufshaftpflicht in der Pflege sind u.a. Continentale, R+V, ARAG und ERGO. Alltagora.de erhält von keinem dieser Anbieter eine Vergütung. Ein Vergleich über spezialisierte Makler kann sinnvoll sein, da die Tarife erheblich variieren.
Rechtsquellen
- §72 SGB XI: Zulassung durch Versorgungsvertrag: regelt, unter welchen Voraussetzungen Pflegekassen mit Pflegeeinrichtungen Versorgungsverträge schließen (Anerkennung als Leistungserbringer).
- Verbraucherzentrale: Ambulante Betreuungsdienste: Überblick zu Qualitätsanforderungen und Anerkennung von Betreuungsdiensten.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand: August 2026. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige Pflegekasse bzw. eine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr. Mehr dazu im Haftungsausschluss.
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