Betreuungsdienst gründen in Nordrhein-Westfalen
Wer in Nordrhein-Westfalen einen ambulanten Betreuungsdienst als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI anbieten möchte, braucht die Anerkennung der zuständigen Landesbehörde. Diese Seite fasst die maßgebliche Landesverordnung, die Anforderungen und die §45b-Abrechnung mit den örtlichen Pflegekassen zusammen.
§45a-Anerkennung in Nordrhein-Westfalen
- Verordnung
- Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO) (AnFöVO)
- Zuständige Behörde
- Kreise und kreisfreie Städte (§16 AnFöVO)
- Anforderungen
- Leistungen werden durch angebotsbezogen qualifizierte Personen erbracht (§7 Abs.1 Nr.1 AnFöVO)
- Angemessene fachliche Unterstützung und Begleitung durch Fachkräfte sichergestellt (§7 Abs.1 Nr.2 i.V.m. §6 Abs.2 AnFöVO)
- Ausreichender Versicherungsschutz für Schäden aus der ausgeübten Tätigkeit (§7 Abs.1 Nr.3 AnFöVO)
- Leistungskonzept liegt dem Angebot zugrunde (§7 Abs.1 Nr.4 AnFöVO)
- Zuverlässigkeit des Anbieters und der leistungserbringenden Personen (§7 Abs.1 Nr.5 AnFöVO)
- Leistungserbringende Personen ohne Fachkraft-Qualifikation benötigen eine Basisqualifizierung von mind. 40 Unterrichtsstunden, abzuschließen spätestens 3 Monate nach Tätigkeitsbeginn (§8 Abs.1 und Abs.3 AnFöVO)
- Bei Angeboten, die sich auf hauswirtschaftliche Unterstützung beschränken, genügt eine Basisqualifizierung von mind. 30 Unterrichtsstunden mit reduziertem Inhaltskatalog (§8 Abs.4 AnFöVO)
Stand: 2026-07-20 (Verordnung i.d.F. vom 19.02.2026, GV.NRW 2026 S.175) · Amtliche Quelle
Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen
- AOK NordWest · Dortmund
- BERGISCHE KRANKENKASSE · Wuppertal
- Bertelsmann BKK · Gütersloh
- BIG direkt gesund · Düsseldorf
- BKK Diakonie · Bielefeld
- BKK DürkoppAdler · Bielefeld
- BKK EUREGIO · Duisburg
- BKK exklusiv · Bielefeld
- BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER · Bielefeld
- bkk melitta hmr · Minden
- BKK Miele · Gütersloh
- BKK VDN · Düsseldorf
- BKK VerbundPlus · Rheda-Wiedenbrück
- Continentale Betriebskrankenkasse · Dortmund
- Heimat Krankenkasse · Bielefeld
- IKK classic · Düsseldorf
- KNAPPSCHAFT · Bochum
- novitas bkk · Duisburg
- VIACTIV Krankenkasse · Bochum
Weiterführend
- §45b-Entlastungsbetrag-Rechner — Restbudget eines Klienten prüfen
- §45b-Abrechnung mit Alltagora — Abrechnungsworkflow für Betreuungsdienste
- Ratgeber — weitere Artikel rund um Gründung, Abrechnung und QM
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Angaben beruhen auf der genannten Landesverordnung, Stand 2026-07-20 (Verordnung i.d.F. vom 19.02.2026, GV.NRW 2026 S.175). Landesrecht ändert sich; verbindlich sind ausschließlich die aktuelle Verordnung und die Auskunft der zuständigen Behörde bzw. Pflegekasse. Angaben ohne Gewähr.