KNAPPSCHAFT
Adresse
KNAPPSCHAFT
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
Deutschland
Kontakt
- Telefon
- 0234 304-0
- service@knappschaft.de
- Website
- www.knappschaft.de
Der Sitz der KNAPPSCHAFT liegt in Bochum (Nordrhein-Westfalen). Für Betreuungsdienste in Nordrhein-Westfalen erfolgt die §45a-SGB-XI-Anerkennung nach Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO) (AnFöVO) durch Kreise und kreisfreie Städte (§16 AnFöVO). Anerkennung & Abrechnung in Nordrhein-Westfalen →
Abrechnung
- Bevorzugter Weg
- portal
Mit Alltagora abrechnen: Alle Pflegekassen-spezifischen Workflows sind direkt eingebaut, inkl. §302-DTA-Export, vorausgefüllte E-Mails und Portal-Verknüpfungen. Funktionen ansehen →
§45b-Leistungen mit KNAPPSCHAFT abrechnen
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt seit dem 1. Januar 2025 131 € pro Monat für alle Pflegegrade 1–5 in häuslicher Pflege. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag rechnen direkt mit der KNAPPSCHAFT ab (Abtretungserklärung) oder die Versicherten reichen Belege zur Kostenerstattung ein. Nicht verbrauchte Beträge eines Jahres verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Restbudget eines Klienten prüfen: §45b-Rechner · Details zur Abrechnung: §45b-Abrechnung mit Alltagora