Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weißensteinstraße 72
34131 Kassel
Deutschland
Kontakt
- Telefon
- 0561 785-0
- info@svlfg.de
- Website
- www.svlfg.de
Der Sitz der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) liegt in Kassel (Hessen). Für Betreuungsdienste in Hessen erfolgt die §45a-SGB-XI-Anerkennung nach Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Pflegeunterstützungsverordnung) (PfluV) durch Magistrat (kreisfreie Städte) bzw. Kreisausschuss (Landkreise) als örtlich zuständige Anerkennungsbehörde (§11 PfluV). Anerkennung & Abrechnung in Hessen →
Abrechnung
- Bevorzugter Weg
Mit Alltagora abrechnen: Alle Pflegekassen-spezifischen Workflows sind direkt eingebaut, inkl. §302-DTA-Export, vorausgefüllte E-Mails und Portal-Verknüpfungen. Funktionen ansehen →
§45b-Leistungen mit Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abrechnen
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt seit dem 1. Januar 2025 131 € pro Monat für alle Pflegegrade 1–5 in häuslicher Pflege. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag rechnen direkt mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab (Abtretungserklärung) oder die Versicherten reichen Belege zur Kostenerstattung ein. Nicht verbrauchte Beträge eines Jahres verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Restbudget eines Klienten prüfen: §45b-Rechner · Details zur Abrechnung: §45b-Abrechnung mit Alltagora