BERGISCHE KRANKENKASSE
Adresse
BERGISCHE KRANKENKASSE
Friedrich-Ebert-Straße 168
42117 Wuppertal
Deutschland
Kontakt
- Telefon
- 0202 4567-0
Der Sitz der BERGISCHE KRANKENKASSE liegt in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen). Für Betreuungsdienste in Nordrhein-Westfalen erfolgt die §45a-SGB-XI-Anerkennung nach Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO) (AnFöVO) durch Kreise und kreisfreie Städte (§16 AnFöVO). Anerkennung & Abrechnung in Nordrhein-Westfalen →
Abrechnung
- Bevorzugter Weg
Mit Alltagora abrechnen: Alle Pflegekassen-spezifischen Workflows sind direkt eingebaut, inkl. §302-DTA-Export, vorausgefüllte E-Mails und Portal-Verknüpfungen. Funktionen ansehen →
§45b-Leistungen mit BERGISCHE KRANKENKASSE abrechnen
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt seit dem 1. Januar 2025 131 € pro Monat für alle Pflegegrade 1–5 in häuslicher Pflege. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag rechnen direkt mit der BERGISCHE KRANKENKASSE ab (Abtretungserklärung) oder die Versicherten reichen Belege zur Kostenerstattung ein. Nicht verbrauchte Beträge eines Jahres verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Restbudget eines Klienten prüfen: §45b-Rechner · Details zur Abrechnung: §45b-Abrechnung mit Alltagora
Weiterführend
- §45b-Abrechnung mit Alltagora — Abrechnungsworkflow inkl. Abtretungserklärung und Kostenerstattung
- §45b Entlastungsbetrag 2026: 131 € richtig nutzen und abrechnen — aktuelle Regeln, Fristen und Praxisbeispiele
- Preise — Tarife und Funktionsumfang im Vergleich
- Betreuungsdienst gründen in Nordrhein-Westfalen — §45a-Anerkennung, zuständige Behörde und Voraussetzungen