AOK Baden-Württemberg
Adresse
AOK Baden-Württemberg
Heilbronner Straße 184
70191 Stuttgart
Deutschland
Kontakt
- Telefon
- 0711 2593-0
- info@bw.aok.de
- Website
- www.aok.de/bw
Der Sitz der AOK Baden-Württemberg liegt in Stuttgart (Baden-Württemberg). Für Betreuungsdienste in Baden-Württemberg erfolgt die §45a-SGB-XI-Anerkennung nach Verordnung der Landesregierung über die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Absatz 3 SGB XI, zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte nach § 45c Absatz 7 SGB XI sowie über die Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI (Unterstützungsangebote-Verordnung) (UstA-VO) durch Stadt- oder Landkreis, in dessen Gebiet das Angebot erbracht wird (Anerkennungsbehörde gem. §4 Abs.1 UstA-VO). Anerkennung & Abrechnung in Baden-Württemberg →
Abrechnung
- Bevorzugter Weg
- portal
Mit Alltagora abrechnen: Alle Pflegekassen-spezifischen Workflows sind direkt eingebaut, inkl. §302-DTA-Export, vorausgefüllte E-Mails und Portal-Verknüpfungen. Funktionen ansehen →
§45b-Leistungen mit AOK Baden-Württemberg abrechnen
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt seit dem 1. Januar 2025 131 € pro Monat für alle Pflegegrade 1–5 in häuslicher Pflege. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag rechnen direkt mit der AOK Baden-Württemberg ab (Abtretungserklärung) oder die Versicherten reichen Belege zur Kostenerstattung ein. Nicht verbrauchte Beträge eines Jahres verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Restbudget eines Klienten prüfen: §45b-Rechner · Details zur Abrechnung: §45b-Abrechnung mit Alltagora