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Abrechnung & §45b

Kontenrahmen SKR03 oder SKR04 einstellen und wechseln

Wo Sie den Kontenrahmen einstellen

Unter Buchhaltung, Reiter DATEV-Einstellungen, wählen Sie SKR03 oder SKR04. Nehmen Sie den Rahmen, den Ihre Steuerkanzlei für Sie führt.

Für: Administratoren (Berechtigung: admin)

Was beim Wechsel passiert

Beim Wechsel stellt Alltagora nur die Standard-Zuordnungen der Vorbelegung um. Zuordnungen, die Sie selbst im Reiter Konto-Mapping geändert haben, bleiben stehen und werden in der Hinweismeldung nach dem Wechsel genannt. Prüfen Sie diese Zuordnungen danach im Reiter Konto-Mapping, bevor Sie den nächsten DATEV-Export erstellen.

Vorbelegung ab Werk

Kategorie Steuersatz Erlöskonto SKR03 / SKR04 Forderungskonto SKR03 / SKR04 BU-Schlüssel
Pflegekasse steuerfrei 8100 / 4100 1410 / 1210 leer
§ 45b steuerfrei 8100 / 4100 1410 / 1210 leer
§ 39 steuerfrei 8100 / 4100 1410 / 1210 leer
§ 42 steuerfrei 8100 / 4100 1410 / 1210 leer
Privatzahler Pflege steuerfrei 8100 / 4100 1410 / 1210 leer
Privatzahler Betreuung steuerfrei 8100 / 4100 1410 / 1210 leer
Sonstiges 19 % 8400 / 4400 1410 / 1210 leer

Das BU-Feld bleibt in jeder Zeile leer, weil 8100, 8300 und 8400 (SKR04: 4100, 4300 und 4400) DATEV-Automatikkonten sind: die Umsatzsteuer ergibt sich aus dem Konto selbst.

Was beim Export entscheidet

Beim DATEV-Export entscheidet der Steuersatz der einzelnen Rechnung, nicht allein die Kategorie. Passt der Steuersatz einer Rechnung nicht zur hinterlegten Zuordnung, bucht Alltagora trotzdem auf das zum Steuersatz passende Konto: 0 % auf 8100 bzw. 4100, 7 % auf 8300 bzw. 4300, 19 % auf 8400 bzw. 4400. Alltagora meldet diesen Fall als Warnung im Export, damit Sie ihn prüfen können.

Warum es keinen SKR45 gibt

DATEV bietet für Pflegeeinrichtungen einen eigenen Kontenrahmen nach der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) an, den SKR45. Die PBV gilt nur für Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI (§ 1 Abs. 2 PBV). Ambulante Pflegedienste mit bis zu sechs Vollzeitkräften sind davon befreit (§ 9 Abs. 1 PBV). Alltagora bietet den SKR45 deshalb nicht an.

Häufige Fragen

Ist Privatzahler Betreuung steuerpflichtig?

In der Regel nicht. Alltagora belegt Privatzahler Betreuung wie Pflegekasse, § 45b, § 39, § 42 und Privatzahler Pflege steuerfrei vor (8100 bzw. 4100). Die Befreiung nach § 4 Nr. 16 UStG hängt an Ihrem Dienst und der Leistung, nicht daran, wer zahlt. Voraussetzung ist ein Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen oder die Anerkennung Ihres Angebots nach § 45a SGB XI. Fehlt beides, ist die Leistung steuerpflichtig. Dann stellen Sie die Rechnung mit 19 % aus, und der Export bucht sie auf 8400 bzw. 4400. Ob das auf Sie zutrifft, klärt Ihre Steuerkanzlei.

Was passiert mit meinen eigenen Zuordnungen beim Wechsel?

Sie bleiben erhalten. Alltagora stellt nur die Standard-Zuordnungen um und nennt Ihre eigenen Zuordnungen in der Hinweismeldung.

Mehr dazu im Ratgeber Kontenrahmen im Pflegedienst und im Glossar unter Kontenrahmen.

Frage nicht beantwortet? Schreiben Sie uns: Wir antworten so schnell wie möglich.

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