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SGB XI (Pflegeversicherung)

§45b Entlastungsbetrag

131 €/Monat zweckgebundener Entlastungsbetrag der Pflegekasse für Betreuungsleistungen (bis Ende 2026). Geplant ab 2027: Sozialraumbudget (Entwurf).

§45b SGB XI gewährt Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich 131 € (Stand bis Ende 2026) als Entlastungsbetrag. Dieser ist zweckgebunden für Entlastungsleistungen, z.B. ambulante Betreuungsdienste nach §45a.

Übertrag: Nicht-genutzte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres verwendet werden, danach verfallen sie.

Abrechnung: Anbieter rechnen nach den Vereinbarungen mit der Pflegekasse ab.

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