§45b SGB XI gewährt Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich 131 € (Stand 2026) als Entlastungsbetrag. Dieser ist zweckgebunden für Entlastungsleistungen — z.B. ambulante Betreuungsdienste nach §45a.
Übertrag: Nicht-genutzte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres verwendet werden, danach verfallen sie.
Abrechnung: Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse via §302 SGB V (DTA-Verfahren) ab.