§36 SGB XI ist die Hauptabrechnungsform für ambulante Pflegedienste mit examinierten Pflegefachkräften. Beträge nach Pflegegrad (Stand 2026): PG2 761 €, PG3 1.432 €, PG4 1.778 €, PG5 2.200 €.
Wichtig: Reine Betreuungsleistungen ohne Pflegekomponente gehören NICHT in §36, sondern in §45b.