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BuchhaltungDATEVKontenrahmenUmsatzsteuer

Kontenrahmen im Pflegedienst: SKR03, SKR04 oder SKR45?

Welcher Kontenrahmen gilt, legt meist die Steuerkanzlei fest. Was Pflege- und Betreuungsdienste trotzdem wissen sollten: auf welches Konto steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 16 UStG gehören, warum dieselbe Kontonummer in SKR03 und SKR04 etwas anderes bedeutet und für wen der SKR45 gedacht ist.

Alltagora Redaktion··7 Min. Lesezeit

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr. Mehr dazu im Haftungsausschluss.

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