Klientendaten-Aufbewahrung: Fristen für Betreuungsdienste nach DSGVO und SGB XI
Wie lange müssen Klientendaten aufbewahrt werden — und wann müssen sie gelöscht werden? Eine kompakte Fristen-Übersicht.
Drei Fristen-Welten
1. Steuer- und handelsrechtliche Fristen
Nach §147 AO und §257 HGB: Rechnungen, Buchungsbelege und Geschäftsbriefe müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Dazu zählen: Pflegekassen-Abrechnungen, Privatrechnungen, Mahnungen, Quittungen.

2. Sozialgesetzliche Fristen
Die Landesrahmenverträge nach §75 SGB XI bzw. Rahmenverträge nach §§132, 132a SGB V zur Pflegedokumentation nennen keine einheitliche Frist — je nach Vertragswerk werden 3 bis 5 Jahre als Mindestaufbewahrung genannt. In der Praxis empfiehlt sich wegen der sozialrechtlichen Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Pflegekassen dennoch eine Aufbewahrung von 10 Jahren für abrechnungsrelevante Unterlagen. Diese 10-Jahres-Frist ist eine Praxisempfehlung, keine feste SGB-XI-Pflicht.
3. DSGVO-Speicherbegrenzung
Art. 5 Abs. 1 e DSGVO: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck nötig sind. Bei Klienten ohne aktive Betreuung: nicht-pflichtbewahrte Daten sollten gelöscht oder anonymisiert werden.
Praktische Umsetzung
Eine 3-Schichten-Strategie hat sich bewährt:
- Aktiv (laufende Betreuung): volle Datenverfügbarkeit für Mitarbeiter
- Archiv (10 Jahre nach Ende): nur abrufbar bei Pflegekassen-Anfrage oder MDK-Prüfung; restriktiver Zugriff
- Gelöscht/Anonymisiert (nach 10 Jahren): personenbezogene Daten gelöscht; statistische Daten ggf. anonym aufbewahrt
Spezialfälle
Verstorbene Klienten
Mit Tod endet die DSGVO-Schutzwürdigkeit der lebenden Person. Aber die Aufbewahrungsfrist nach AO/HGB läuft weiter. Daten dürfen also nicht sofort gelöscht werden, sind aber bzgl. DSGVO-Auskunftsrechten weniger relevant.
Beschwerden / Konflikte
Daten zu Beschwerden oder Konflikten sollten 10 Jahre über das normale Ende hinaus aufbewahrt werden — falls rechtliche Schritte folgen.
Was Software automatisieren sollte
- Reminder-System: Klienten-Akten, deren 10-Jahres-Frist abläuft
- Ein-Klick-Lösch-Workflow mit Audit-Log
- Anonymisierung statt Löschung (für Statistik-Erhalt)
- Datenexport-Funktion für Klienten/Erben (DSGVO Art. 15)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr. Mehr dazu im Haftungsausschluss.
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