Betreuungsdienst gründen in Niedersachsen
Wer in Niedersachsen einen ambulanten Betreuungsdienst als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI anbieten möchte, braucht die Anerkennung der zuständigen Landesbehörde. Diese Seite fasst die maßgebliche Landesverordnung, die Anforderungen und die §45b-Abrechnung mit den örtlichen Pflegekassen zusammen.
§45a-Anerkennung in Niedersachsen
- Verordnung
- Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (AnerkVO SGB XI (Nds.))
- Zuständige Behörde
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Anforderungen
- Juristische Personen/Personengesellschaften (§2): Konzept (Inhalt, Zielgruppe, Qualifikationen, Räume, Stundensätze, Qualitätssicherung), mind. eine Fachkraft zur Anleitung, geeignete Personen mit fachlicher Qualifikation oder 30-Stunden-Schulung, Erste-Hilfe-Schulung (nicht älter als 5 Jahre), Haftpflichtversicherung
- Einzelunternehmen (§3): zusätzlich zu den Anforderungen aus §2 persönliche Eignung (u.a. erweitertes Führungszeugnis ohne Mängel) und fachliche Eignung (Berufsqualifikation oder Schulung plus Erste-Hilfe-Schulung)
- Nachbarschaftshelfer:innen (§4): Mindestalter 16 Jahre (vollendetes 16. Lebensjahr), persönlich/fachlich geeignet, Schulung, Erste-Hilfe-Schulung, Aufwandsentschädigung max. 85 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns
- Zuständigkeit für Anerkennung liegt laut §5 Abs.1 AnerkVO SGB XI beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stand: 2026-07-20 (Verordnung i.d.F. vom 11.01.2022, in Kraft seit 01.02.2022) · Amtliche Quelle
Pflegekassen in Niedersachsen
- AOK Niedersachsen · Hannover
- BKK EWE · Oldenburg
- BKK firmus · Lingen
- BKK Salzgitter · Salzgitter
- BKK SBH · Braunschweig
- BKK Technoform · Garbsen
- BKK Werra-Meissner · Eschwege
- BKK Wirtschaft & Finanzen · Hannover
- BKK24 · Holzminden
- energie-BKK · Isernhagen
- IKK - Die Innovationskasse · Celle
- IKK gesund plus · Halberstadt
- KKH Kaufmännische Krankenkasse · Hannover
- TUI BKK · Hannover
Weiterführend
- §45b-Entlastungsbetrag-Rechner — Restbudget eines Klienten prüfen
- §45b-Abrechnung mit Alltagora — Abrechnungsworkflow für Betreuungsdienste
- Ratgeber — weitere Artikel rund um Gründung, Abrechnung und QM
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