Pflegebedürftige haben Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch Pflegekasse oder Pflegestützpunkt. Inhalte: Leistungsansprüche, Pflegeplanung, Hilfsmittel, Wohnumfeldanpassung.
Erstberatung muss innerhalb 2 Wochen ab Antragstellung erfolgen.
Pflicht-Beratungsanspruch ab Antragstellung Pflegegrad — kostenlos durch Pflegekasse/Pflegestützpunkt.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch Pflegekasse oder Pflegestützpunkt. Inhalte: Leistungsansprüche, Pflegeplanung, Hilfsmittel, Wohnumfeldanpassung.
Erstberatung muss innerhalb 2 Wochen ab Antragstellung erfolgen.