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Recht & Compliance

Rechnungskorrektur (UStG/UStDV)

Eine versendete Rechnung wird nicht geändert, sondern per Korrekturrechnung (Storno + Neu) berichtigt.

Nach den GoBD-Grundsätzen ist eine einmal ausgestellte und versendete Rechnung unveränderbar. Fehler werden nicht im Original korrigiert, sondern durch eine Korrekturrechnung berichtigt, die auf die Original-Rechnung verweist.

Die Pflichtangaben einer Rechnung regelt §14 Abs. 4 UStG; die Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung stützt sich auf §31 Abs. 5 UStDV (i.V.m. §14 Abs. 6 Nr. 5 UStG).

In Alltagora: Eine versendete Rechnung lässt sich nicht mehr löschen oder bearbeiten, stattdessen „Korrektur erstellen". Solange eine Rechnung noch im Status Entwurf ist, kann sie frei bearbeitet oder gelöscht werden.

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