Nach den GoBD-Grundsätzen ist eine einmal ausgestellte und versendete Rechnung unveränderbar. Fehler werden nicht im Original korrigiert, sondern durch eine Korrekturrechnung berichtigt, die auf die Original-Rechnung verweist.
Die Pflichtangaben einer Rechnung regelt §14 Abs. 4 UStG; die Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung stützt sich auf §31 Abs. 5 UStDV (i.V.m. §14 Abs. 6 Nr. 5 UStG).
In Alltagora: Eine versendete Rechnung lässt sich nicht mehr löschen oder bearbeiten — stattdessen „Korrektur erstellen". Solange eine Rechnung noch im Status Entwurf ist, kann sie frei bearbeitet oder gelöscht werden.