§37 SGB V ist häusliche Krankenpflege (HKP) — vom Arzt verordnet, von der Krankenkasse erstattet. Typische Leistungen: Wundversorgung, Injektionen, Medikamenten-Verabreichung, Kompressionsverbände.
Wichtig: Nur Pflegedienste mit examinierten Fachkräften und §132a-Vertrag dürfen das. Reine §45a-Betreuungsdienste nicht.