Tarifrecht in der Pflege 2026: Was Betreuungsdienste über AVR, TVöD und Hausverträge wissen sollten
Pflegemindestlohn, AVR der Caritas/Diakonie, TVöD und private Hausverträge — wie unterscheiden sie sich, und was gilt für Betreuungsdienste?
Pflegemindestlohn (PflegeArbbV)
Der allgemeinverbindliche Pflegemindestlohn nach Pflegearbeitsbedingungenverordnung gilt für alle Pflege-Beschäftigten in Deutschland — auch für Betreuungsdienste. Aktuelle Sätze (Stand 2026):

- Pflegehilfskräfte: 16,52 €/Stunde
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,80 €/Stunde
- Pflegefachkräfte: 21,03 €/Stunde
Die nächste Erhöhungsstufe ist bereits beschlossen: Zum 1.7.2027 steigen die Sätze auf 16,95 € / 18,26 € / 21,58 € (7. PflegeArbbV, Laufzeit bis 30.09.2028).
AVR der Caritas/Diakonie
Wer Mitglied in einem kirchlichen Träger-Verband ist (Caritas, Diakonie), arbeitet nach AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien). Diese liegen für ungelernte Pflegehilfskräfte oft rund 25% über dem Pflegemindestlohn (ca. 600 € mehr im Monat) und enthalten zusätzliche Komponenten (Weihnachtsgeld, betriebliche Altersvorsorge).
TVöD (Öffentlicher Dienst)
Bei kommunalen Trägern oder Pflegeeinrichtungen in öffentlicher Hand: TVöD-Pflege. Vergütung nach Entgeltgruppen (P5-P16), Stufenlaufbahn nach Berufserfahrung.
Private Haus-/Firmenverträge
Für die meisten privaten Betreuungsdienste der Hauptweg: eigene Arbeitsverträge, die mindestens den Pflegemindestlohn erreichen müssen. Beliebt: Stundenkontensystem, Mehrarbeitszuschläge, Wochenend-Aufschläge.
Praxis-Hinweise für Betreuungsdienste
Mindestlohn-Compliance
Selbst wenn ein Mitarbeiter einer geringeren Vergütung zustimmen würde: der Pflegemindestlohn ist gesetzlich, individuelle Verzichte sind unwirksam.
Wegezeiten
Anfahrt zwischen Klienten ist Arbeitszeit und mit dem normalen Stundensatz zu vergüten. Anfahrt vom Wohnort zum 1. Klienten ist grundsätzlich Privatzeit (außer bei Pikettdienst).
Bereitschaftsdienste
Auch Rufbereitschaft kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein — abhängig von der Reaktionsanforderung. Regelmäßig prüfen lassen.
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