Pflegegrade 1 bis 5: Was sie für Betreuungsdienste bedeuten
Jeder Pflegegrad löst andere Ansprüche aus — und damit unterschiedliche Aufgaben für den Betreuungsdienst. Eine kompakte Übersicht.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Der Medizinische Dienst (MD) — bei Privatversicherten Medicproof — begutachtet die pflegebedürftige Person und vergibt 0-100 Punkte in sechs Modulen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung, Alltagsleben).

Punktegrenzen
- Pflegegrad 1: 12,5 - 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 2: 27 - 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 3: 47,5 - 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 4: 70 - 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 5: ab 90 Punkten + besondere Bedarfslage
Was ein Betreuungsdienst je Pflegegrad anbieten kann
Pflegegrad 1 — der Sonderfall
Kein Pflegegeld, keine Sachleistung — aber der §45b-Entlastungsbetrag (131 €/Monat) ist verfügbar. Für Betreuungsdienste oft die wichtigste Klienten-Gruppe.
Pflegegrade 2-5
Volle Bandbreite: Sachleistung (§36), Verhinderungspflege (§39), Kurzzeitpflege (§42), Tages-/Nachtpflege (§41), §45b. Betreuungsdienste decken vor allem §45b und §39 ab — Grundpflege (§36) machen meist Pflegedienste mit examinierten Pflegekräften.
Höherstufung beantragen
Wenn der Pflegebedarf steigt, kann ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Betreuungsdienste sind oft erste Beobachter solcher Veränderungen — bei sichtbarer Verschlechterung Hinweis an Angehörige geben, ohne medizinische Diagnose zu stellen.
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