Klienten finden für Betreuungsdienste: Was 2026 funktioniert
Pflegestützpunkte schicken nicht mehr automatisch Klienten. Was lokale Sichtbarkeit, Google-Listing und Empfehlungs-Marketing für Betreuungsdienste bringen, mit konkreten Aktionspunkten.
Kanal 1: Pflegestützpunkte (immer noch Top, aber selektiv)
Persönlicher Kontakt zu allen Pflegestützpunkten im Umkreis von 20km. Was funktioniert: regelmäßiger Besuch (1× pro Quartal), kleine Aufmerksamkeit (kein Werbegeschenk!), klare Profil-Karte mit Spezialgebieten.

Kanal 2: Hausärzte und Apotheken
Hausärzte empfehlen aktiv, wenn: (a) sie Sie kennen (b) ihre Patienten gute Erfahrungen melden (c) Sie strukturiert Rückmeldung geben (z.B. Quartalsbericht mit Klientenzufriedenheit).
Was dabei nicht geht: einem Arzt einen Vorteil dafür gewähren, dass er Ihnen Patienten schickt. Vertragsärzten ist das nach § 73 Abs. 7 SGB V untersagt, und wer den Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, macht sich nach § 299b StGB strafbar. Die Norm nennt die Zuführung von Patienten ausdrücklich. Die Empfehlung muss auf Ihrer Arbeit beruhen, nicht auf einer Gegenleistung.
Kanal 3: Google My Business + lokale Reviews
2026 ist Google das wichtigste lokale Verzeichnis. Pflicht-Optimierungen:
- Profilfoto + Innen-Außen-Fotos (5-10)
- Vollständige Öffnungszeiten
- Beschreibung mit Stadtname und Spezialgebieten
- Mindestens 10 echte Bewertungen (kein Fake)
- Wöchentlicher Beitrag (Tipps, neue Mitarbeiter, etc.)
Kanal 4: Eigene Webseite mit Service-Bereich pro Stadt
Für jede Stadt im Einzugsgebiet eine eigene Unterseite: /betreuung/[stadtname]. Inhalt: Anfahrt, lokale Mitarbeiter, lokale Besonderheiten (z.B. ÖPNV-Anbindung). Das ist die Grundlage dafür, bei Suchen mit Ortsbezug überhaupt gefunden zu werden.
Kanal 5: Empfehlungen aktiv einholen
Zufriedene Klienten und Angehörige empfehlen von selbst. Fragen Sie aktiv nach Google-Bewertungen und Weiterempfehlungen. Eine kleine Aufmerksamkeit als Dankeschön ist unkritisch. Vorsicht bei Geldprämien für die Vermittlung neuer Klienten: Sie sind wettbewerbsrechtlich heikel und dürfen nie an Kassenleistungen gekoppelt sein. Wer damit arbeiten will, lässt die Ausgestaltung vorher prüfen und kommuniziert sie offen. Kommt die Empfehlung aus einem Heilberuf, gilt ohnehin das Verbot aus Kanal 2.
Was NICHT funktioniert
- Flyer in Briefkästen: hoher Streuverlust, kaum messbarer Rücklauf
- Anzeigen in lokalen Tageszeitungen: über den Pflegedienst entscheiden meist die Angehörigen, und die erreichen Sie dort selten
- Generische SEO ohne lokalen Bezug
Stand: September 2026. Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Empfehlungs- und Kooperationsmodellen wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei für Medizinrecht.
Quellen
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr. Mehr dazu im Haftungsausschluss.