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SGB VAbrechnungDTADatenannahmestelle

Abrechnung nach §302 SGB V: Grundlagen für die häusliche Krankenpflege

Elektronische Abrechnung ist Pflicht, nicht Option. Wer nach §302 SGB V abrechnet, was Datenannahmestellen tun und warum die Empfänger-IK nicht die IK der Krankenkasse ist.

Alltagora Redaktion··9 Min. Lesezeit

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr. Mehr dazu im Haftungsausschluss.

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