QM-Audit ambulanter Betreuungsdienst 2026: Vorbereitung auf QPR Teil 1b
April 2026 · 10 Min. Lesezeit · Alltagora Ratgeber
QPR Teil 1b: Was ist neu ab 01.07.2026?
Der Medizinische Dienst Bund hat am 19. Mai 2025 die Qualitätsprüfungs-Richtlinien Teil 1b speziell für ambulante Betreuungsdienste nach §71 Abs. 1a SGB XI erlassen. Die BMG-Genehmigung erfolgte am 7. August 2025. Ab 01.07.2026 sind diese Richtlinien verbindliche Grundlage der Regelprüfung.
Anders als die QPR Teil 1a für Pflegedienste ist Teil 1b explizit auf Leistungen der Alltagsbegleitung, Tagesstrukturierung, Kommunikationsförderung und Haushaltshilfe zugeschnitten, also genau auf das Leistungsspektrum ambulanter Betreuungsdienste.
Die drei Qualitätsbereiche im Überblick
Qualitätsbereich 1: personenbezogen
Der Prüfer bewertet, wie gut der Dienst die Betreuungsqualität beim einzelnen Klienten sicherstellt. Pflichtkriterien:
- Erhebung individueller Bedarfe: Anamnese zu zeitlicher/örtlicher Orientierung, Tagesstrukturierung, Kommunikation, sozialen Kontakten
- Schriftliche Leistungsvereinbarung über Art, Umfang und Ziele der Betreuung
- Pflegeprozess-Dokumentation: Ziele, Maßnahmen, Evaluation (nachvollziehbar für Dritte)
- Biografiearbeit: Ressourcenorientierte Erfassung von Lebensgewohnheiten, Vorlieben, sozialem Umfeld
- Haushaltsführung nach §71 Abs. 1a Nr. 3 SGB XI dokumentiert
- Kommunikation mit Angehörigen: Regelmäßige Rückmeldung, Vorgehen bei Gesundheitsveränderungen
Qualitätsbereich 2: Beratung (ohne Einzelbewertung)
Pflichtthemen, die dokumentierbar besprochen sein müssen, jedoch ohne Einzelnotenvergabe:
- Beratung zu Leistungsansprüchen (§45a/b, §39, §42 SGB XI)
- Hinweise zur Verhinderungspflege und zum gemeinsamen Jahresbetrag (3.539 €)
- Informationen zu Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassung, Entlastungsangeboten
- §7a SGB XI-Beratungsnachweis bei Pflegegeldbezug (vierteljährlich/halbjährlich)
Qualitätsbereich 3: einrichtungsbezogen
Der Medizinische Dienst prüft das QM-System des Dienstes insgesamt:
- Verantwortliche Fachkraft benannt und Qualifikation nachgewiesen (§71 Abs. 3 SGB XI)
- QM-Handbuch: Leitbild, Aufbau-/Ablauforganisation, Verantwortlichkeiten
- Fort- und Weiterbildungsplan mit Nachweisen in Personalakten
- Hygieneplan und Einweisung, Begehungen protokolliert
- Beschwerdemanagement: Zugang, Bearbeitung, Wirkungskontrolle
- Notfallmanagement (Sturz, akute Verschlechterung, Brand)
- Datenschutz: Verfahrensverzeichnis (Art. 30 DSGVO), AVV mit Auftragsverarbeitern
- Interne Audits mindestens jährlich
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Weiterführende Quellen
- MD Bund: QPR-Richtlinien (Grundlagen)
- §71 SGB XI: Zulassungsvoraussetzungen ambulanter Betreuungsdienste
- §114 ff. SGB XI: Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Fristen entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Verbindlich sind die aktuellen Regelungen Ihrer Pflegekasse bzw. des Gesetzgebers. Angaben ohne Gewähr.
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