§45b Entlastungsbetrag: Abrechnung für Betreuungsdienste 2026
April 2026 · 8 Min. Lesezeit · Alltagora Ratgeber
Was ist der §45b-Entlastungsbetrag?
Der §45b SGB XI gewährt Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 einen monatlichen Entlastungsbetrag von €131 (Stand 2026). Dieser Betrag kann ausschließlich für anerkannte Entlastungsleistungen verwendet werden. Darunter fallen auch die Leistungen ambulanter Betreuungsdienste nach §45a SGB XI.
Als Betreuungsdienst können Sie die geleisteten Stunden direkt über die Pflegekassen des Klienten abrechnen, vorausgesetzt, Sie sind als Leistungserbringer anerkannt.
Voraussetzungen für die Abrechnung
- Zulassung als Leistungserbringer nach §45a SGB XI durch den zuständigen Landesverband der Pflegekassen
- Abgeschlossene Vereinbarung nach §45a Abs. 3 SGB XI mit dem Landesverband
- Einsatz von qualifiziertem Personal (nach Landesrecht, meist 160 Std. Qualifizierung)
- Dokumentierte Leistungsnachweise für jeden Einsatz
Der Abrechnungsprozess Schritt für Schritt
1. Leistungsnachweis erstellen
Für jeden Klienten-Einsatz brauchen Sie einen unterschriebenen Leistungsnachweis mit: Datum, Uhrzeit (von/bis), Art der Tätigkeit, Unterschrift des Klienten (oder Angehörigen) und Unterschrift des Mitarbeiters.
2. Monatliche Abrechnung einreichen
Die Abrechnung erfolgt monatlich, in der Regel bis zum 10. des Folgemonats. Abhängig von der Pflegekasse erfolgt die Übermittlung per:
- Elektronischem Datenaustausch (EDI/SDAT), bei größeren Kassen Standard
- Papierformularen, bei kleineren privaten Kassen noch üblich
3. Budget prüfen
Der §45b-Entlastungsbetrag ist auf €131/Monat begrenzt. Nicht verbrauchte Mittel können bis zum 30.06. des Folgejahres in Anspruch genommen werden (§45b Abs. 2 SGB XI). Prüfen Sie vor dem Einsatz immer das verbleibende Budget des Klienten. Eine Überschreitung wird von der Pflegekasse nicht erstattet.
Häufige Fehler bei der §45b-Abrechnung
- Fehlende oder unvollständige Leistungsnachweise (häufigste Ablehnungsgrund)
- Abrechnung für Leistungen die nicht unter §45a fallen (z.B. reine Haushaltsführung ohne Betreuungscharakter)
- Überschreitung des Monatsbudgets ohne Rücksprache mit dem Klienten
- Verspätete Einreichung der Abrechnung
- Falsche Schlüsselnummern für die Leistungsart
Software-Unterstützung: Was Alltagora übernimmt
Alltagora wurde speziell für ambulante Betreuungsdienste entwickelt und automatisiert den gesamten §45b-Abrechnungsprozess:
- Automatische Budgetüberwachung pro Klient (Warnung bei 80% und 95%)
- Digitale Leistungsnachweise mit Unterschriften-Funktion
- Monatliche Abrechnungsübersichten per Pflegekasse
- Übertrag-Berechnung bis 30.06. des Folgejahres
- Lexware- und DATEV-Export für den Steuerberater
Weiterführende Quellen
- §45b SGB XI (aktuelle Fassung): sozialgesetzbuch-sgb.de
- GKV Spitzenverband: Empfehlungen nach §45a SGB XI
- Ihre zuständige Pflegekasse (AOK, TK, Barmer, etc.)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Fristen entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Verbindlich sind die aktuellen Regelungen Ihrer Pflegekasse bzw. des Gesetzgebers. Angaben ohne Gewähr.
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