Abrechnung & §45b
Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI beim Klienten einrichten
Für: Büro & Verwaltung
Ab Pflegegrad 2 dürfen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege je Kalendermonat bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Alltagora bildet das als eigenen Monatsbetrag pro Klient ab.
Umwandlungsanteil eintragen
- Dashboard → Klienten öffnen und den Klienten wählen
- Reiter Stammdaten → Bearbeiten
- Im Feld Umwandlungsanteil § 45a (%) einen Wert von 0 bis 40 eintragen
- Speichern
Das Feld ist gesperrt, solange kein Pflegegrad von mindestens 2 gesetzt ist. Wird der Pflegegrad unter 2 gesetzt, springt der Anteil auf 0. 0 bedeutet aus und ist der Standard.
Wie der Betrag verbraucht wird
- Alltagora berechnet den Monatsbetrag aus Pflegegrad und Anteil und schreibt ihn bei jeder Buchung in das Monatsbudget.
- Zuerst wird der Entlastungsbetrag des Monats verbraucht. Was darüber hinausgeht, zahlt der Umwandlungsbetrag bis zu seiner Höhe. Der Rest ist Selbstzahler.
- Es gibt keinen Übertrag in den Folgemonat.
- Die Oberfläche weist darauf hin, dass die Nutzung das Pflegegeld mindert.
Rechnung an die Pflegekasse
Für die Umwandlung legst du unter Klient → Abrechnungsgruppen eine Gruppe mit dem Kostenträger Umwandlung §45a Abs. 4 SGB XI an. Sie erzeugt eine eigene Rechnung an die Pflegekasse, getrennt vom Entlastungsbetrag. Die Pflegekasse muss dafür beim Klienten hinterlegt sein, siehe „Pflegekasse einem Klienten zuordnen“.
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