Abrechnung & §45b
Rechnung korrigieren oder stornieren
Eine versendete Rechnung ist nach §14 UStG / GoBD unveränderbar. Im Tab Abrechnung → Rechnungen stehen dir zwei Wege offen:
<!-- screenshot: kb-rechnung-korrigieren-stornieren -->- Korrekturrechnung erstellen: im Aktionsmenü der Rechnung. Storniert das Original (Status wird „berichtigt“) und öffnet eine neue Rechnung. Empfänger und Positionen sind bereits vorausgefüllt
- Stornieren: im Aktionsmenü der Rechnung oder über Detail anzeigen und dort Stornieren. Nur Administratoren dürfen stornieren. Alltagora legt eine Stornorechnung (Gutschrift) mit negativen Beträgen an, das ist nicht rückgängig machbar. Einen Entwurf ohne Rechnungsnummer stornierst du nicht, er wurde nie ausgestellt. Du löschst ihn im Aktionsmenü oder auf der Detailseite über Entwurf löschen
Korrekturrechnungen tragen in der Liste das Badge Korrektur (der Tooltip nennt § 14 Abs. 4 UStG) und sind mit dem berichtigten Original verlinkt.
Hinweis: Korrekturrechnung ist nur bei Status versendet, bezahlt oder überfällig möglich. Auf der Detailseite erscheint der Stornieren-Knopf bei Versendet und Überfällig, im Aktionsmenü der Liste bei jeder ausgestellten Rechnung, die noch nicht storniert oder berichtigt ist, also auch bei bereits bezahlten.
Was mit den Einsätzen passiert
Nach dem Storno sind die Einsätze der Rechnung wieder abrechenbar, egal ob du über das Aktionsmenü, die Mehrfachauswahl oder die Detailseite stornierst. Fahrtkosten, die über die Pflegekasse liefen und das Budget gemindert haben, bucht Alltagora zurück. Die Meldung nach dem Storno nennt, wie viele Einsätze wieder frei sind. Löschst du einen Entwurf, werden seine Einsätze ebenfalls wieder frei.
Steht die Fahrt eines Einsatzes auf einer anderen Rechnung, etwa im Selbstzahler-Entwurf an den Klienten, bleibt sie dort. Übernimmst du die Einsätze danach neu, kommt nur die Leistung auf die neue Rechnung. So wird die Fahrt nicht doppelt berechnet.
Stornierst du eine Rechnung, auf der nur Fahrten stehen, bleibt der Einsatz gesperrt, solange seine Leistung auf einer anderen Rechnung steht. Die Fahrt erfasst du dann bei Bedarf als freie Position.
Eine Korrekturrechnung übernimmt die Einsätze des Originals. Einsätze, die du in der Korrektur entfernst, sind danach wieder abrechenbar.
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