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Einsatzplanung & Touren

Leistungsarten und Einsatztypen verstehen

Die Leistungsart entscheidet, wer einen Einsatz bezahlt: die Pflegekasse, die Krankenkasse oder der Klient selbst.

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Einsatzplanung in Alltagora: Leistungsarten und Einsatztypen verstehen

Für: Büro und Verwaltung, alle Betriebsarten (Pflege/Betreuung/Kombi)

SGB XI-Leistungsarten (Pflegekasse)

Leistungsart Beispiele
Körperpflege (§36) Waschen, Duschen, Toilettenpflege
Ernährung (§36) Nahrung zubereiten, reichen
Mobilität (§36) Aufstehen, Anziehen, Gehen
Hauswirtschaft (§36) Reinigung, Wäsche, Einkaufen
Betreuungsleistungen (§45b) Aktivitäten, Kommunikation
Verhinderungspflege (§39) Ersatz Angehörigen-Pflege
Kurzzeitpflege (§42) Vorübergehende Vollversorgung

Weitere Leistungsarten

Leistungsart Besonderheit
Behandlungspflege (§37 SGB V) Krankenkasse, nicht Pflegekasse
Nachtpflege Nachts (22-6 Uhr)
Begleitung/Fahrdienst Individuelle Vereinbarung

Wozu ist die Leistungsart wichtig?

  1. Abrechnung: Jede hat anderen Satz
  2. Zulassung statt Genehmigung: Die Pflegekasse genehmigt keine einzelne Leistungsart. Zugelassen ist der Anbieter, über einen Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI oder über die Anerkennung des Angebots nach §45a SGB XI durch die zuständige Landesbehörde. Auf Klientenseite braucht es den Pflegegrad-Bescheid nach §33 SGB XI. Für den Entlastungsbetrag gilt ausdrücklich: der Anspruch entsteht, „ohne dass es einer vorherigen Antragstellung bedarf“ (§45b Abs. 2 Satz 1 SGB XI).
  3. Leistungsnachweis: Für Prüfungen
  4. Audit: Krankenkassen prüfen Abrechnung

So wählst du die richtige

  • Betreuung, Haushalt oder Entlastung im Alltag? → §45b, Pflegegrad 1 bis 5, 131 € im Monat
  • Körperbezogene Pflege bei Pflegegrad 2 bis 5? → §36 Pflegesachleistung
  • Ärztlich verordnet? → Behandlungspflege (§37 SGB V, Krankenkasse)
  • Nacht (22-6 Uhr)? → Nachtpflege
  • Kein Pflegegrad, oder Leistung fällt in keinen Katalog? → Selbstzahler
  • Unsicher? → Leitung fragen

Betreuungsdienste nach §71 Abs. 1a SGB XI rechnen überwiegend über §45b und mit Selbstzahlern ab. Über §45b sind auch §36-Leistungen eines zugelassenen Dienstes abrechenbar, in den Pflegegraden 2 bis 5 aber nicht solche der Selbstversorgung (§45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB XI). Einzelheiten im Artikel „Entlastungsbetrag nach Paragraph 45b verstehen und verwalten“.

Tipps

  • Leistungsart nach Recht
  • Falsche Leistungsart führt zu Problemen

Häufige Fragen

Leistungsart später ändern?
Ja, solange nicht abgerechnet.

Körperpflege vs. Betreuung?
Körperpflege = physisch. Betreuung = emotional-psychisch.

Frage nicht beantwortet? Schreiben Sie uns: Wir antworten so schnell wie möglich.

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