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Mitarbeiter & Team

Examinierte Pflegekraft vs. allgemeine Pflegekraft: Unterschiede verstehen

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Mitarbeiter-Verwaltung in Alltagora: Examinierte Pflegekraft vs. allgemeine Pflegekraft: Unterschiede verstehen

In Deutschland gibt es unterschiedliche Qualifikations-Levels bei Pflegeberufen, die gesetzlich definiert sind. Hier erfahren Sie die Unterschiede zwischen examinierten Pflegekräften, Betreuungskräften und anderen Qualifikationen, und warum das für die Einsatzplanung wichtig ist.

Für: Büro & Verwaltung | Hintergrund: Die personelle Ausstattung eines Pflegedienstes regeln die Rahmenverträge der Länder (§75 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI).

Überblick

Qualifikation Ausbildung Tätigkeitsbereich Fachkräfte-Quote
Examinierte Pflegekraft (3-jährig) 3 Jahre staatlich anerkannt Komplexe Pflege, Wundmanagement, Medikation JA (Rechtsanspruch auf Fachkraft)
Betreuungskraft (§43b SGB XI) 300 Stunden Kurs Betreuung, Aktivierung, Begleitung NEIN (Unterstützung)
Altenpflegehelfer (1-jährig) 1–2 Jahre Grundpflege unter Aufsicht NEIN
Verwaltung/Büro Variabel Planung, Abrechnung, Koordination -

Examinierte Pflegekraft (3-jährig)

Offizielle Bezeichnung: Altenpfleger(in) / Krankenpfleger(in) (nach altem Recht) oder Pflegefachfrau/Pflegefachmann (nach neuem PflBG 2020)

Ausbildung:

  • 3 Jahre Vollzeit-Ausbildung an Pflegeschule
  • Staatliche Abschlussprüfung (theoretisch + praktisch)
  • Behördliche Registrierung / Berufsausübungserlaubnis

Tätigkeiten (eigenverantwortlich):

  • ✅ Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Anziehen, Toilettengang
  • ✅ Behandlungspflege: Verbandswechsel, Katheter-Management, Injektionen
  • ✅ Wundmanagement: Dekubitus-Versorgung, Kompression, Nachsorge
  • ✅ Medikamenten-Vergabe: Verabreichung unter ärztlicher Anordnung
  • ✅ Beobachtung & Berichter: Befunde, Symptome dokumentieren
  • ✅ Beratung & Anleitung: Klienten + Angehörige unterweisen
  • ✅ Delegation & Aufsicht: Betreuungskräfte anleiten

Fachkräfte-Quote: Examinierte Pflegekräfte müssen einen Mindestanteil der Personal-Stunden abdecken. Die Quote steht nicht im SGB XI, sondern im Rahmenvertrag Ihres Bundeslandes (§75 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI). Die verbreiteten Werte sind:

  • Ambulante Pflege: Mindestens 50% der Stunden = Fachkraft (examiniert)
  • Vollstationäre Pflege: Mindestens 60% der Direktpflege-Stunden = Fachkraft

Bedeutung: Jede Leistung, die von einer Betreuungskraft erbracht wird, muss durch Fachkraft-Stunden ausgeglichen werden. Alltagora rechnet diese Stunden nicht gegeneinander. Angezeigt wird der Anteil der als Fachkraft markierten Mitarbeiter an der Belegschaft, die Stundenquote führen Sie weiterhin selbst.

Beispiel Einsatzplanung:

  • Montag: Klient A 10:00–12:00 Grundpflege → examinierte Pflegekraft bevorzugt (oder Betreuungskraft unter Aufsicht)
  • Dienstag: Klient B 14:00–15:00 nur Gesellschaft + Aktivierung → Betreuungskraft OK (Quote wird gutgeschrieben)

Betreuungskraft (§43b SGB XI, 300h-Kurs)

Offizielle Bezeichnung: Betreuungskraft / Alltagsbegleiter / Anerkannte Betreuungsperson

Ausbildung:

  • 300 Stunden Grundkurs (5–6 Wochen Vollzeit oder berufsbegleitend)
  • Prüfung (theoretisch + praktisch)
  • Anerkennung nach §43b SGB XI (bundesweit anerkannt)
  • Bekannte Kurs-Träger: DRK, AWO, Diakonie, private Institutes

Tätigkeiten (unter Aufsicht):

  • ✅ Begleitung & Betreuung: Gesellschaft, Gesprächspartner, emotionale Unterstützung
  • ✅ Aktivierung: Beschäftigung, Spiele, Gedächtnis-Training
  • ✅ Alltags-Unterstützung: Einkaufen, Spaziergang, kleine Besorgungen
  • ✅ Struktur & Rhythmus: Tagesabläufe, Routinen
  • ❌ KEINE Behandlungspflege: Wunden, Katheter, Injektionen nicht erlaubt
  • ❌ KEINE Medikation: Auch Schmerzmittel nicht verabreichen
  • ⚠️ Grundpflege nur mit Anleitung: Z.B. beim Waschen helfen, aber Dokumentation + Aufsicht durch Fachkraft

Quote-Anrechnung: Betreuungskraft-Stunden zählen zur gesamt Leistungs-Stunden, aber NICHT zur Fachkräfte-Quote. Das heißt: Die restliche Quote muss durch examinierte Pflegekräfte abgedeckt werden.

Beispiel:

  • Wöchentlich 20 Stunden Leistung erforderlich (Klient-Vertrag)
  • 10 Stunden Betreuung (Betreuungskraft-Einsätze)
  • 10 Stunden Fachkraft erforderlich (von examinierter Pflegekraft) → Erfüllung der 50%-Quote

Altenpflegehelfer (1–2 Jahre)

Ausbildung: 1–2 Jahre, Bundesland-abhängig. Manche Bundesländer bieten kein separates „Altenpflegehelfer“-Programm mehr an.

Tätigkeiten: Ähnlich wie Betreuungskraft + etwas Grundpflege. Nicht bundesweit einheitlich definiert.

In Alltagora: Oft als „Betreuungskraft“ kategorisiert (ähnlich Quote-Effekt).

Verwaltung / Büro / PDL

Qualifikation: Variabel (Pflege + Zusatz-Qualifikation, oder reine Verwaltung).

Tätigkeiten: KEINE direkten Klienten-Einsätze. Planung, Abrechnung, Qualitätsmanagement, Personalwesen.

Quote-Effekt: Wird NICHT zur Fachkräfte-Quote gezählt. (Planer sind „Overhead“, nicht Direktpflege.)

Quote-Erfüllung tracken

Alltagora-Feature:

Die erweiterten Statistiken gehören zum Tarif Alltagora Enterprise. In kleineren Tarifen ist der Menüpunkt nicht vorhanden.

  1. Öffnen Sie Dashboard → Statistiken → Erweitert
  2. Das System zeigt die Fachkräftequote: den Anteil der als Fachkraft markierten Mitarbeiter am Gesamtpersonal (Kopfzahl, nicht Einsatz-Stunden)

Daraus ergibt sich die Planung:

  • Wenn die Quote knapp ist: Fachkräfte bevorzugen in der nächsten Einsatzplanung
  • Wenn die Quote komfortabel ist: Betreuungskräfte einsetzen (kosteneffizienz)

Tipps zur Einsatzplanung

Klienten-Anforderung Empfohlene Qualifikation
Grundpflege + Wundversorgung Examinierte Pflegekraft
Medikamentengabe Examinierte Pflegekraft
Dekubitus-Risiko Examinierte Pflegekraft (Assessment + Plan)
Chronische Wunde (nicht akut) Examinierte Pflegekraft (Kontrolle) + ggf. Betreuungskraft (Unterstützung)
Nur Gesellschaft & Beschäftigung Betreuungskraft
Mahlzeiten-Begleitung + Toilettengang Betreuungskraft (oder Fachkraft, wenn Quote schlecht)
Waschen + Anziehen (Standardroutine) Betreuungskraft (oder Helfer unter Anleitung)
Orientierungs-Förderung Betreuungskraft (Spezial-Geschulung ideal)

Häufige Fragen

F: Darf eine Betreuungskraft eine Wunde verbinden?
A: Nein, das ist Behandlungspflege und erfordert examinierte Pflegekraft. Betreuungskraft kann assistieren (Materialien holen), aber nicht selbstständig verband wechseln.

F: Was ist eine „angelernte“ Kraft?
A: Person ohne formale Qualifikation, wird on-the-job angelernt. In ambulanten Pflegediensten nicht empfohlen. Alltagora-Qualifikationen: „Pflegekraft“ (examiniert oder Helfer), „Betreuungskraft“, „Verwaltung“, „Pflegedienstleitung“.

F: Kann ich die Fachkräfte-Quote manuell adjustieren?
A: Nein, das System berechnet sie automatisch aus dem Anteil der als Fachkraft markierten Mitarbeiter. Bei Sonder-Fällen: Admin-Notiz in Audit-Log festhalten.

F: Reicht eine Betreuungskraft-Schulung, um Pflege zu beginnen?
A: Nein. Betreuungskräfte arbeiten UNTER Anleitung von Fachkräften. Eine reine Betreuungskraft kann nicht alleine einen Pflegedienst leiten.

F: MDK-Besuch: welche Qualifikationen muss ich vorweisen?
A: Der MDK (Medizinischer Dienst) prüft:

  • Zertifikate / Urkunden aller Mitarbeiter (Scan im System oder gedruckt)
  • Einsatz-Konformität (wurde jeder Einsatz von der richtigen Qualifikation durchgeführt?)
  • Quote-Erfüllung über den gesamten Audit-Zeitraum

Alltagora zeigt die Fachkräftequote als Live-Kennzahl im Dashboard an. Einen fertigen Report zum Herunterladen gibt es nicht, die Zahlen übertragen Sie für den MDK selbst.

Frage nicht beantwortet? Schreiben Sie uns: Wir antworten so schnell wie möglich.

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