Beschäftigte mit pflegebedürftigem nahem Angehörigen (PG 1+) haben Anspruch: 10 Tage kurzfristige Arbeitsverhinderung (mit Pflegeunterstützungsgeld) + bis 6 Monate Pflegezeit (unbezahlt, mit Kündigungsschutz) + bis 24 Monate Familienpflegezeit (Teilzeit, mit Darlehen).
⚖️ Recht & Compliance
Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
Arbeitsrechtlicher Anspruch: Pflegende Angehörige dürfen bis 6 Monate unbezahlte Auszeit nehmen.