§203 StGB stellt das Verletzen der Berufsgeheimnis-Pflicht unter Strafe. Pflegekräfte und Betreuungspersonal fallen unter die geschützten Berufsgruppen. Verstoß: bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
⚖️ Recht & Compliance
§203 StGB (Schweigepflicht)
Strafbestimmung: bis zu 1 Jahr Haft bei Verletzung der Berufsgeheimnis-Pflicht.