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Recht & Compliance

§203 StGB (Schweigepflicht)

Strafbestimmung: bis zu 1 Jahr Haft bei Verletzung der Berufsgeheimnis-Pflicht.

§203 StGB stellt das Verletzen der Berufsgeheimnis-Pflicht unter Strafe. Pflegekräfte und Betreuungspersonal fallen unter die geschützten Berufsgruppen. Verstoß: bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

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