§45b Abrechnung: vom Einsatz zur Rechnung.
Den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat pro Klient im Blick behalten. Budget-Tracking, PDF-Nachweise und Rechnungen in einer Software.
Budget-Tracking pro Klient
Alltagora führt das §45b-Budget (131 €/Monat) pro Klient mit, dazu einen Jahressaldo mit dem Übertrag aus dem Vorjahr bis zum 30.06.
PDF-Leistungsnachweise auf Knopfdruck
Alltagora erzeugt den Leistungsnachweis als PDF aus den erfassten Einsätzen. Die Unterschrift des Klienten erfassen Mitarbeiter in der App.
Rechnungen, Mahnungen und Export
Rechnungen erstellen Sie in jedem Tarif, das Mahnwesen gibt es ab dem Einstieg-Tarif. Automatische Mahnstufen mit Fristen, Verzugszins und Mahngebühr innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Eine Aging-Übersicht zeigt überfällige Rechnungen nach Alter. Zahlungseingänge ordnen Sie per Kontoauszug zu, ebenfalls ab dem Einstieg-Tarif. Im Enterprise-Tarif exportieren Sie für DATEV eine Datei und übertragen Rechnungen per Schnittstelle (API) an Lexware Office. Eine direkte DATEV-Schnittstelle gibt es nicht.
So funktioniert es
Klient anlegen & Pflegekasse hinterlegen
Einmalig Versicherungsnummer, Pflegegrad und Pflegekasse eintragen.
Einsätze erfassen
Mitarbeiter bestätigen Einsätze per App. Das Budget des Klienten wird aus den erfassten Einsätzen berechnet.
Rechnung aus Einsätzen erstellen
Aus den erfassten Einsätzen entstehen Rechnung und Leistungsnachweis als PDF. Prüfen Sie beides und laden Sie es herunter, zum Einreichen per Portal oder Post. E-Mail an die Kasse ist optional, nach Warnhinweis.
Häufige Fragen
Welche Pflegekassen sind hinterlegt?
Alltagora führt ein Verzeichnis der gesetzlichen Pflegekassen. Ob eine Kasse Rechnungen per E-Mail annimmt, klären Sie im Einzelfall mit der Kasse.
Wie hängen § 45a und § 45b zusammen?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € im Monat. Die Anerkennung Ihres Dienstes nach § 45a SGB XI und dem Landesrecht ist Voraussetzung und Sache Ihres Dienstes, nicht der Software. Alltagora erstellt die Rechnungen für den Entlastungsbetrag.
Wie erfolgt der Jahresübertrag?
Nicht verbrauchtes §45b-Budget aus dem Vorjahr ist nach § 45b Abs. 1 SGB XI bis zum 30.06. des Folgejahres übertragbar. Alltagora führt dafür einen Jahressaldo mit dem Übertrag aus dem Vorjahr. Er dient der Übersicht und ist keine geprüfte Abrechnungsgrundlage.
Ist Alltagora von den Pflegekassen zugelassen?
Die Zulassung als Leistungserbringer ist Sache Ihres Betreuungsdienstes, nicht der Software. Beim Datenträgeraustausch nach § 105 SGB XI erzeugt und verschlüsselt Alltagora die Abrechnungsdatei. Für den Versand braucht Ihr Dienst ein eigenes ITSG-Zertifikat (79 € zzgl. MwSt. im Jahr, direkt bei der ITSG) und eine Anmeldung bei den Pflegekassen mit Ihrem IK. Bis dahin reichen Sie per Portal oder Post ein.
Werden DATEV-Exporte unterstützt?
Ja, im Enterprise-Tarif als Dateiexport (DATEV-Format EXTF mit SKR03 oder SKR04). Rechnungen gehen per Schnittstelle (API) an Lexware Office, eine direkte DATEV-Schnittstelle gibt es nicht.
§45b-Abrechnung in der Demo erleben
Wir zeigen Ihnen in 30 Minuten, was Alltagora für Ihren Betreuungsdienst kann.
