Ambulanten Betreuungsdienst gründen: Was Sie wirklich brauchen
April 2026 · 10 Min. Lesezeit · Alltagora Ratgeber
Was ist ein ambulanter Betreuungsdienst?
Ein ambulanter Betreuungsdienst erbringt Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Die Leistungen werden über den §45b-Entlastungsbetrag (€131/Monat) der Pflegekassen finanziert.
Im Gegensatz zur häuslichen Pflegepflege (§37 SGB XI) sind Betreuungsleistungen breiter definiert: Alltagsbegleitung, Haushaltsunterstützung mit Betreuungscharakter, Mobilisierung und soziale Teilhabe fallen darunter.
Schritt 1: Anerkennung als Leistungserbringer
Die Grundvoraussetzung ist die Anerkennung nach §45a Abs. 3 SGB XI durch den zuständigen Landesverband der Pflegekassen. Die Anforderungen variieren je nach Bundesland, umfassen aber typischerweise:
- Qualifikationsnachweis der Betreuungskräfte (meist 160 Stunden Grundkurs)
- Konzept für die Leistungserbringung
- Nachweis der Qualitätssicherung
- Haftpflichtversicherung
Schritt 2: Gewerbeanmeldung
Ein Betreuungsdienst ist ein erlaubnisfreies Gewerbe: keine Konzession erforderlich. Die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt ist ausreichend. Wählen Sie zwischen Einzelunternehmen (einfach, aber persönliche Haftung) und GmbH (Haftungsbeschränkung, aber höherer Verwaltungsaufwand).
Schritt 3: Rahmenvertrag abschließen
Für die direkte Abrechnung mit Pflegekassen benötigen Sie einen Rahmenvertrag nach §45a SGB XI mit dem jeweiligen Landesverband. Ohne diesen Vertrag können Sie nur als Selbstzahler-Angebot tätig sein.
Schritt 4: Software und Dokumentation einrichten
Von Anfang an professionelle Software einzusetzen spart später viel Aufwand. Alltagora bietet mit dem Start-Tarif ein kostenloses Gründerjahr für Kleinstdienste: 12 Monate ohne Software-Kosten, ideal für die Startphase.
Wichtig: Alle Leistungsnachweise müssen archiviert werden (Aufbewahrungspflicht 10 Jahre). Digitale Dokumentation ist bei den meisten Pflegekassen akzeptiert, muss aber auf Anfrage ausgedruckt werden können.
Was kostet die Gründung?
- Gewerbeanmeldung: 20–60 €
- Qualifikationskurs Betreuungskraft: 300–800 € pro Mitarbeiter
- Haftpflichtversicherung: ab 200 €/Jahr
- Software: 0 € im ersten Jahr mit dem Alltagora Start-Tarif
Alltagora unterstützt Sie von Anfang an
Mit dem Start-Tarif von Alltagora (12 Monate kostenlos) starten Sie sofort, ohne Investition und ohne Vertragsbindung. Einsatzplanung, §45b-Budget-Tracking und Betreuungsdokumentation sind von Tag 1 verfügbar.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Fristen entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Verbindlich sind die aktuellen Regelungen Ihrer Pflegekasse bzw. des Gesetzgebers. Angaben ohne Gewähr.
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