Nutzungsbedingungen für Demo-Zugang, Demo-Termine und Webinare
Stand: 21. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Reinert Digital Solutions, Inhaber: Vincent Reinert, Münsterstraße 275, 40470 Düsseldorf (nachfolgend „Anbieter") führt Interessenten die Software „Alltagora" auf vier Wegen vor: über den Demo-Zugang unter alltagora.de/demo, in persönlichen Demo-Terminen per Video oder Telefon, in Webinaren sowie vor Ort und auf Messen. Diese Bedingungen gelten für alle vier Wege (nachfolgend zusammen „Demo").
Die Demo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere ambulante Betreuungs- und Pflegedienste, deren Träger und deren Berater. Mit dem Anfordern eines Demo-Codes, der Buchung eines Demo-Termins oder der Anmeldung zu einem Webinar erkennt der Interessent diese Bedingungen an. Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung werden gespeichert.
Für die Demo gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters nicht. Schließt der Interessent später einen Vertrag über die Nutzung von Alltagora, gelten dafür die AGB und die Leistungsbeschreibung in der dann gültigen Fassung.
§ 2 Zweck der Demo
Die Demo dient der Erprobung und Vorführung der Software. Sie ist kein Produktivbetrieb und nicht für die Verwaltung eines laufenden Dienstes bestimmt.
Aussagen in der Demo zu Abrechnung, Sozialrecht, Recht oder Steuern sind Vorführbeispiele. Sie sind keine Rechts-, Abrechnungs- oder Steuerberatung und ersetzen keine Prüfung durch die dafür zugelassenen Berufe.
§ 3 Keine echten Daten
Der Demo-Mandant ist mit erfundenen Daten befüllt. Der Interessent gibt keine Daten realer Personen ein, insbesondere keine Daten von Klienten, Angehörigen oder Mitarbeitenden, keine Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO), keine Versichertennummern und keine echten Anschriften. Dasselbe gilt für Bildschirmfreigaben in Demo-Terminen und Webinaren: Der Interessent zeigt keine Unterlagen mit echten Personendaten.
Für die Demo schließt der Anbieter keinen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er ist für Eingaben in die Demo kein Auftragsverarbeiter. Gibt der Interessent entgegen Absatz 1 dennoch echte Daten ein, ist er dafür allein Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Der Anbieter löscht solche Daten, sobald er sie erkennt, ohne Vorankündigung.
§ 4 Geteilter Demo-Mandant
Alle Interessenten nutzen denselben Demo-Mandanten mit demselben Zugang. Eingaben eines Interessenten sind für andere Interessenten sichtbar. Der Interessent gibt deshalb nichts ein, was er nicht auch anderen zeigen würde.
Der Demo-Mandant wird täglich um 03:30 Uhr zurückgesetzt. Dabei werden alle von Interessenten angelegten Klienten, Mitarbeiter, Benutzerkonten, Einsätze, Rechnungen, Leistungsnachweise, Dokumentationen und hochgeladenen Dokumente gelöscht. Die Einstellungen des Demo-Mandanten (Firmendaten, Vorlagen, Textbausteine) werden nicht zurückgesetzt; tragen Sie dort keine eigenen Firmen-, Bank- oder Personendaten ein. Ein Anspruch auf Erhalt von Eingaben besteht nicht. Ein Demo-Code ist 7 Tage gültig, eine Demo-Sitzung endet nach 30 Minuten und kann mit demselben Code erneut gestartet werden, solange der Code gültig ist.
§ 5 Vertraulichkeit
Geschäftsgeheimnisse des Anbieters im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sind insbesondere: Aufbau und Gestaltung der Benutzeroberfläche, Abläufe und Funktionsweise der Software, Rechenlogik der Abrechnung und Tourenplanung, Vorlagen für Rechnungen, Leistungsnachweise und Exportdateien, in der Demo genannte Preise, Konditionen und Planungen zur Weiterentwicklung sowie alle Inhalte der Demo-Gespräche und Webinare, soweit sie nicht auf alltagora.de öffentlich zugänglich sind.
Der Interessent nutzt diese Informationen nur für die Entscheidung über einen Vertrag mit dem Anbieter. Er gibt sie nicht an Dritte weiter. Als Dritte gelten nicht seine Mitarbeitenden und die von ihm beauftragten Berater, soweit sie an dieser Entscheidung mitwirken und selbst zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Der Interessent nutzt die Informationen nicht zur Entwicklung, Anpassung oder zum Vertrieb konkurrierender Software und stellt sie nicht Anbietern solcher Software zur Verfügung.
Diese Pflichten gelten drei Jahre ab der letzten Demo. Sie gelten nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Bedingungen öffentlich bekannt sind oder werden, die der Interessent nachweislich schon vorher kannte oder die er aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offenlegen muss. Im letzten Fall informiert er den Anbieter vorab, soweit das zulässig ist.
§ 6 Keine Aufzeichnung
Der Interessent fertigt ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform keine Bild-, Ton- oder Bildschirmaufzeichnungen der Demo an, insbesondere keine Video-, Audio- oder Bildschirmmitschnitte von Demo-Terminen und Webinaren. Der Anbieter weist darauf hin, dass die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes nach § 201 Abs. 1 StGB strafbar ist.
Einzelne Bildschirmfotos aus dem Demo-Zugang darf der Interessent für die Entscheidung im eigenen Haus anfertigen. Sie unterliegen § 5 und werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht veröffentlicht.
Der Anbieter zeichnet Demo-Gespräche nur auf, wenn der Interessent dem gesondert und freiwillig zugestimmt hat. Die Demo hängt nicht von dieser Zustimmung ab. Einzelheiten stehen in Ziffer 22 der Datenschutzerklärung.
§ 7 Zugangsberechtigung
Die Demo steht ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten, deren Trägern, deren Beschäftigten und den von ihnen beauftragten Beratern offen. Ausgeschlossen sind Hersteller, Anbieter und Vertriebspartner von Software für Pflege- oder Betreuungsdienste sowie Personen, die im Auftrag solcher Unternehmen handeln.
Der Anbieter kann Demo-Zugänge ohne Angabe von Gründen ablehnen oder sperren und Demo-Termine absagen. Ein Anspruch auf eine Demo besteht nicht.
§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Die Software Alltagora ist als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt (§ 69a UrhG). Der Interessent erhält für die Dauer der Demo das einfache, nicht übertragbare Recht, die Software zu dem in § 2 genannten Zweck zu nutzen. Er vervielfältigt, bearbeitet, verbreitet und veröffentlicht die Software nicht (§ 69c UrhG) und baut ihre Benutzeroberfläche nicht nach.
Unberührt bleiben die gesetzlichen Befugnisse aus § 69d Abs. 3 UrhG (Beobachten, Untersuchen und Testen des Programms zur Ermittlung der zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze) und aus § 69e UrhG (Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität unter den dort genannten Voraussetzungen). Soweit dieser Paragraf diesen Befugnissen widerspricht, gilt er nicht (§ 69g Abs. 2 UrhG).
Marken, Logos, Texte, Grafiken und Vorlagen bleiben Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber.
§ 9 Verfügbarkeit und Haftung
Die Demo wird kostenlos und „wie besehen" bereitgestellt. Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder einen bestimmten Funktionsumfang. Der Anbieter kann die Demo jederzeit ändern, unterbrechen oder einstellen.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Demo überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Interessent regelmäßig vertrauen darf, und dann begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten, die der Interessent in die Demo eingibt, haftet der Anbieter nicht. Die Eingaben werden nach § 4 täglich gelöscht, soweit dort genannt.
§ 10 Unverbindlichkeit von Demo-Aussagen
Vorführungen und Aussagen in der Demo zu Funktionen, Preisen, Terminen und Planungen sind unverbindlich. Sie sind keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Zusicherung für einen späteren Vertrag. Maßgeblich für einen Vertrag sind allein die Leistungsbeschreibung, die Preisliste und die AGB in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, es sei denn, der Anbieter hat eine Eigenschaft in Textform ausdrücklich zugesichert.
§ 11 Vertragsstrafe
Verstößt der Interessent schuldhaft gegen § 5 (Vertraulichkeit), § 6 Abs. 1 (Aufzeichnung) oder § 7 Abs. 1 (Zugangsberechtigung), zahlt er an den Anbieter für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe von bis zu 5.000 Euro. Die Höhe im Einzelfall setzt der Anbieter nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Schwere, Dauer und Folgen des Verstoßes fest (§ 315 BGB). Im Streitfall überprüft das zuständige Gericht die Festsetzung auf ihre Angemessenheit.
Mehrere Handlungen, die auf demselben Entschluss beruhen und in engem zeitlichen Zusammenhang stehen, gelten als ein Verstoß. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch aus demselben Verstoß angerechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz nach dem GeschGehG, dem UrhG und dem UWG, bleiben unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Interessent Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Bedingungen (§ 38 Abs. 1 ZPO).
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Der Anbieter kann diese Bedingungen für künftige Demos ändern. Für eine Demo gilt die Fassung, der der Interessent bei Anforderung, Buchung oder Anmeldung zugestimmt hat. Die Fassung ist an der Versionsnummer und dem Stand am Kopf dieser Seite erkennbar.
Wie der Anbieter Daten im Zusammenhang mit der Demo verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung, Ziffer 13 (Demo-Zugang), Ziffer 22 (Demo-Termine), Ziffer 38 (Webinare) und Ziffer 39 (Veranstaltungen und Messen). Fragen zu diesen Bedingungen: kontakt@alltagora.de.